Ärger über Inkassoforderungen von Donauland

Die Bestellung bei Donauland war ganz einfach: Die Ware aussuchen und mit ein paar Klicks die Zahlungsart Kreditkarte festlegen. Für einen langjährigen Kunden aus Salzburg gab es dennoch eine unliebsame Überraschung. Eine technische Panne bei Donauland ließ seine Zahlung nie ankommen. Das hinderte die Firma aber nicht daran, ihm Mahnungen zu schicken. So wurde aus seiner Bestellung über 35 Euro am Ende eine Forderung von mehr als 300 Euro.

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Der Buchklub Donauland wirbt mit günstigen Büchern, Musik und DVDs. Doch für Kunden kann die Bestellung zu einer teuren Angelegenheit werden. Ein Salzburger war mit hohen Inkassoforderungen konfrontiert, weil er die bestellte Ware angeblich nicht bezahlt hat. Den Irrtum beim Kundendienst von Donauland aufzuklären war nicht möglich.

Kunde sollte fast das Zehnfache zahlen

Statt wie vereinbart seine Kreditkarte mit dem Betrag von 35 Euro zu belasten, schickte Donauland dem Kunden eine Zahlungserinnerung. Dieser bemühte sich in diversen E-Mails, den Sachverhalt aufzuklären. „Es hat von Donauland geheißen, es sei ein Fehler im System gewesen, weshalb man die Kreditkarte nicht belasten konnte“, so der Konsument. Gefehlt hätten einige Angaben zur Kreditkarte wie etwa die Prüfnummer, die der Salzburger per E-Mail nachreichte.

Rechnungsabschnitt von Donauland

Donauland

Auf der Rechnung war die Ware bezahlt, trotzdem kamen Mahnungen

„Ich dachte, damit ist die Angelegenheit erledigt“. Doch es trafen neue Mahnungen mit immer höheren Forderungen ein. Zuletzt sollte er 140 Euro an das Unternehmen bezahlen. Auf jedes einzelne Schreiben habe er ausführlich mit E-Mail und Einschreiben reagiert, auch alle Unterlagen in Kopie zur Verfügung gestellt und darum ersucht, endlich seine Kreditkarte zu belasten, so der Salzburger. Der Kundendienst habe das aber ignoriert.

Donauland übergab die Angelegenheit einem Inkassobüro, das ebenfalls automatisierte Zahlungsaufforderungen an den Kunden schickte. Auch beim Inkassobüro konnte er den Sachverhalt trotz neuer Einschreiben und E-Mails nicht aufklären. Schließlich wanderte sein Fall weiter an eine Anwaltsfirma, wo sich die Vorgangsweise wiederholte. Der offene Betrag wuchs schließlich auf 304 Euro an. „Das ist keine normale Vorgehensweise, dass jemand auf E-Mails von Kunden nur mit automatisierten Mahnschreiben reagiert“, so der Salzburger.

Donauland: „Haben vordefinierten Werdegang gewählt“

Auf Anfrage von help.ORF.at räumt Donauland Fehler ein. Man habe die Marke „Donauland“ im Dezember 2015 mitsamt den Kundendaten, nicht jedoch den Bankdaten, übernommen. Da Daten bei der Kreditkartenbestellung gefehlt hätten, habe man die Zahlart intern auf Rechnung umgestellt, was dem Kunden aber nicht mitgeteilt worden sei.

Warum niemand auf die unzähligen Schreiben des Kunden reagierte, erklärt die Firma so: „Da wir bis zur sechsten Mahnung keinen Zahlungseingang verbuchen konnten, haben hier unsere Systeme den vordefinierten Werdegang gewählt, und somit ist die offene Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben worden“. Man habe das Inkassobüro bereits beauftragt die Forderung zurückzunehmen.

Keine Mahnspesen bei Gläubigerverzug

„Juristisch liegt hier ein Gläubigerverzug vor“, so Sebastian Schumacher, Rechtskonsulent von help.ORF.at. Donauland habe bei der Bestellung vereinbart, dass der Kaufpreis für die Ware von seiner Kreditkarte eingezogen wird, was offenbar nicht erfolgte. „Es ist nicht Sache des Kunden, einem Unternehmer nachzulaufen und immer wieder zu ersuchen, er möge den Kaufpreis nun endlich einziehen. Die Genehmigung dafür habe er ja bereits bei der Bestellung erteilt“, so der Jurist. Der Kunde habe sich nichts vorzuwerfen und hafte auch nicht für etwaige Zinsen oder Mahnspesen.

Unverständlich sei, warum die Eingaben des Konsumenten trotz der klaren Dokumentation wiederholt ignoriert wurden, so Schumacher. „Hier muss sich das Unternehmen schon fragen lassen, was es für ein Kundenservice hat“. Der Jurist rät Konsumenten, bei ähnlichen Fällen jeden einzelnen Schritt schriftlich festzuhalten und Einsprüche als Einschreiben zu versenden, am besten mit Rückschein.

Karin Fischer, help.ORF.at

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