Licht aus für Halogenlampen ab September

Eigentlich hätte dieses Licht schon vor zwei Jahren ausgehen sollen. Damals gab es für die Halogenlampe jedoch noch eine Gnadenfrist. Jetzt ist wirklich Schluss. Seit 1. September dürfen die meisten Halogenleuchten in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden - die letzte Stufe der EU-Lampenverordnung tritt in Kraft.

Hinter dem jetzigen Auslaufen der Halogenlampe steckt - wie schon 2012 - die sogenannte Ökodesign-Richtlinie der EU. Sie legt Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten fest. Nach und nach sollen vor allem jene Produkte vom Markt, die besonders viel Strom fressen - also schlecht für die Umwelt sind.

Halogenglügbirnen

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Birnenförmige Halogenlampen mit ungebündeltem Licht sind bald verboten

Bei der Glühlampe wurden nur etwa fünf Prozent der aufgenommenen Energie in Licht umgewandelt - ein Trauerspiel für alle Energiebilanz. Der Verbrauch einer Halogenlampe ist nach Angaben der EU-Kommission von 2015 immer noch fünf mal höher als der einer LED.

Ziel: Senkung des Stromverbrauchs in Privathaushalten

Seit der Novellierung 2009 geht es bei der Ökodesign-Richtlinie zudem um Produkte, die den Energieverbrauch beeinflussen, etwa Duschköpfe oder Fenster. Der Stromverbrauch der Privathaushalte soll so gesenkt und stromsparenden Geräten zum Durchbruch verholfen werden.

Anstelle der Halogenlampen werden ab September also hauptsächlich Energiesparlampen und LEDs in den Regalen liegen. Dadurch soll nach Angaben der EU-Kommission jährlich so viel Strom gespart werden, wie Portugal in einem Jahr verbraucht.

Ursprüngliche Frist um zwei Jahre verlängert

Neben der Glühlampe mussten deshalb unter anderem schon bestimmte Staubsauger, Backöfen, Kochfelder, Dunstabzugshauben und Duschköpfe dran glauben. Dabei wird nach Angaben der EU-Kommission nur vom Markt genommen, wofür es einen vernünftigen Ersatz gibt.

Im September 2016 traf das aus Sicht der EU-Kommission und der EU-Staaten für die nun betroffenen Halogenlampen noch nicht zu. Nach der Analyse des Lichtmarkts und der technischen Entwicklungen kam die EU-Kommission damals zu dem Schluss, dass der 1. September 2016 zu früh für das Auslaufen sei. Deshalb die Gnadenfrist.

Ausnahmen für Spot- und Schreibtischlampen

Und es wird noch immer Ausnahmen geben: Leuchtmittel, die mit Niedervoltspannung funktioneren und deshalb einen vorgeschaltenen Trafo brauchen, bleiben vorerst erlaubt. Sie haben keine Drehgewinde, sondern Stecksockel und finden sich beispielsweise in Deckenstrahlern, Schreibtischlampen und Flutlichtern.

Stattdessen sind vor allem die meist birnen- oder kerzenförmigen Leuchten mit ungebündeltem Licht vom Verbot betroffen. Sie haben einen E14- oder E27-Drehsockel und fallen in die Energieeffizienzklasse D. Restbestände dürfen ab September zwar noch verkauft, aber keine neuen Lampen auf den Markt gebracht werden.

Halogenspot

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In Deckenspots leuchten besonders häufig Halogenlampen

Die Zukunft gehört stattdessen den LED-Leuchten. Darüber waren sich Experten schon zum Ende der Glühlampe 2012 einig. Damals waren LEDs noch deutlich teurer als etwa Energiespar- oder Halogenlampen. Seitdem sind die Preise allerdings stark gesunken - der EU-Kommission zufolge von 2010 bis 2017 um 75 Prozent. Noch sind LEDs in der Anschaffung zwar meist noch etwas teurer als Halogenlampen. Die Mehrkosten hat man allerdings ziemlich schnell wieder drin. Laut EU-Kommission kann es schon nach einem Jahr so weit sein.

Bei LEDs auf Kompatibilität achten

LED-Leuchten mit klassischem Drehsockel können entsprechende Halogenlampen, die von der EU-Lampenverordnung betroffen sind, fast immer ohne Probleme ersetzen. Vorsicht ist aber bei Leuchtmitteln mit Stecksockel geboten: Einige dieser LED-Lampen unterscheiden sich in ihrer Bauform von den Halogenleuchten.

Eine Halogen-Leuchte und eine LED-Leuchte, die ein paar Millimeter größer ist.

Bettina Wiese

Die Halogenlampe links ist einige Millimeter kleiner als die LED-Lampe rechts

Das führt dazu, dass sie für manche Lampen, zum Beispiel bei Einbaustrahlern in Bad- und Küchenschränken, zu groß oder elektronisch nicht kompatibel sind. Konsumenten sollten daher überprüfen, ob das gewählte LED-Steck-Leuchtmittel bezüglich Bauform und Vorschalteinheit zur eigenen Lampe passt, oder vorerst auf die weiterhin erlaubten Niedrigvolt-Halogenleuchten mit höherer Energieeffizienzklasse zurückgreifen.

Zu Problemen kann es auch mit Dimmern und Bewegungsmeldern, die in Wandschaltern oder direkt in Lampen verbaut sind, kommen. Nicht alle LED-Lampen sind damit kompatibel, weshalb sich beim Einkauf genaues Hinschauen lohnt.

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