Bestellt und nicht geliefert: Was tun bei Lieferverzug
Die Ware ist bestellt, die Bestellung wurde bestätigt und die Summe abgebucht - aber die Lieferung lässt auf sich warten. Was tun? ‣
Die Ware ist bestellt, die Bestellung wurde bestätigt und die Summe abgebucht - aber die Lieferung lässt auf sich warten. Was tun? ‣
„Dieses Gespräch wird aufgezeichnet“: Diese meist automatische Tonbandansage vor Anrufen in Callcentern wird jeder schon einmal gehört haben. Aber: Darf ein Unternehmen die Zustimmung zur Aufzeichnung zur Bedingung für ein Callcentertelefonat machen? ‣
Bei Dienstleistungen, die monatlich bezahlt werden, können bei der Rechnungslegung schon einmal Fehler passieren, von doppelten Abbuchungen bis zu Gebühren für nicht erhaltene Leihgeräte. Geht etwas schief, darf sich das Unternehmen jedoch nicht beliebig Zeit lassen sondern muss den unberechtigt abgebuchten Betrag unverzüglich erstatten. ‣
Es sollte nicht passieren und kommt dennoch manchmal vor: Erst Jahre nach Beauftragung schickt ein Anwalt oder Notar eine Honorarforderung. Muss man dann noch zahlen? ‣
Am Schalter kostet das Tickets mehr als im Internet, Im Geschäft ist das Gerät teurer als im Onlineshop und am Telefon verlangt die Airline mehr als auf ihrer Website. Geht das? ‣
Ein großes Küchengerät wurde beschädigt geliefert, der Schaden aber erst einige Zeit später bemerkt, als die Verpackung entfernt wurde. Kann man dann noch Ansprüche geltend machen? ‣
Für ältere Autos kann schon ein harmloser Rempler ein vernichtendes Urteil bedeuten: wirtschaftlicher Totalschaden, die Reparaturkosten übersteigen den Zeitwert des Fahrzeugs. Die Bewertung der Autos fällt dabei häufig geringer aus als von den Besitzern erwartet. Muss dieser Wert und die angebotene Entschädigung akzeptiert werden? ‣
Auf dem Postkasten steht „keine Werbung“, die Adresse ist in der Robinsonliste eingetragen - und trotzdem wird eine Gratiszeitung zugestellt. Was tun? ‣
Vor dem Kauf kommt das Anbot - das aber auch bereits einen Vorvertrag darstellt. Ein Rücktritt ist nicht ohne weiteres möglich. ‣
Kaum etwas wird so häufig miteinander verwechselt wie Garantie und Gewährleistung. Nicht nur von Konsumentinnen und Konsumenten, auch Händler und deren Angestellte scheinen den Unterschied nicht immer zu kennen. Dabei ist er wesentlich. ‣
Wer online oder übers Telefon einkauft, kann die erstandenen Waren innerhalb von zwei Wochen zurückgeben. Der Kaufpreis muss erstattet werden. Gilt das auch für Versandkosten? ‣