Gratiszeitung trotz Keine-Werbung-Pickerl

Auf dem Postkasten steht „keine Werbung“, die Adresse ist in der Robinsonliste eingetragen - und trotzdem wird eine Gratiszeitung zugestellt. Was tun?

Ich habe alles unternommen, um keine unerwünschte Werbung im Postkasten zu finden: Eintrag in der Robinsonliste, Keine-Werbung-Pickerl und die Aufschrift „Keine Zusendungen ohne persönliche Anschrift“ auf dem Postkasten. Trotzdem wird mir eine neue Gratiszeitung zugestellt. Ist das erlaubt?

Werbung ist nicht gleich Werbung

Ja, unter bestimmten Umständen. Wenn die Gratiszeitung nicht nur aus Werbung, sondern auch aus redaktionellen Inhalten besteht gilt sie nicht als Direktwerbung und darf zugestellt werden. Von der Robinsonliste und Keine-Werbung-Aufklebern sind Gratiszeitungen nicht betroffen – allerdings handelt es sich hierbei auch nur um eine freiwillige Selbstbeschränkung der Werbewirtschaft, nicht um eine Rechtsvorschrift. Diese Selbstbeschränkung betrifft Gratiszeitungen nicht.

Theoretisch: Aufkleber „Bitte keine Gratiszeitung XXX“

Allerdings dürfen solche Aufkleber und Aufschriften auch nicht ohne weiteres ignoriert werden. Egal, ob es sich um einen handschriftlichen Hinweis oder das Pickerl einer Aktion handelt. Wer sich so ausdrücklich gegen den Empfang einer konkret benannten Gratiszeitung ausspricht, dem wird die Zeitung nicht zugestellt werden dürfen.

Hier könnte theoretisch sogar eine Besitzstörung vorliegen. Eine entsprechende Klage hieße wahrscheinlich jedoch, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. In der Praxis werden die Verteiler der Gratiszeitung kaum auf Aufkleber und so weiter achten, sondern werden so instruiert sein, dass an alle Postfächer zuzustellen ist.