Nach Klage: Donauland muss unseriöse Praktiken stoppen
Die in Wien ansässigen Firma S24D Shop 24 Direct GmbH, die nach eigenen Angaben die Betreuung der Mitglieder der Buchgemeinschaft Donauland übernommen hatte, verschickte nicht bestellte Bücher und CDs. Zahlten die Empfänger nicht, bekamen sie Mahnungen und Inkassoschreiben. Auf Reklamationsschreiben reagiert die Firma nicht oder schickt weitere Mahnschreiben. Bei den Konsumentenschutzabteilungen der Arbeiterkammern häufen sich die Beschwerden gegen diese Vorgehensweise.
Bücher müssen nicht gekauft werden
Die AK Wien ging vor Gericht gegen diese Geschäftspraktiken vor und erreichte einen Vergleich. Die Firma darf künftig nicht mehr den Eindruck erwecken, Kunden oder ehemalige Kunden der Buchgemeinschaft Donauland Kremayr & Scheriau hätten gegenüber der S24D Shop 24 Direct GmbH eine Kaufverpflichtung. Es dürfen keine Waren wie Bücher oder CDs ohne Bestellung zugesendet und der Kaufpreis dafür verlangt werden.
Konsumentinnen und Konsumenten, die noch Mitglied in der Buchgemeinschaft Donauland sind, brauchen ebenfalls nichts zu bezahlen, wenn sie die Empfehlungsbände retournieren oder deren Annahme verweigern. Es gibt keine Verpflichtung zum Kauf, die Kosten für die Rücksendung muss das Unternehmen tragen. Kündigungen der Mitgliedschaften dürfen darüberhinaus nicht erst zu einem weit in der Zukunft liegenden Termin akzeptiert werden. Für Mitglieder des Buchklubs, die keine Zusendung mehr möchten, stellt die AK Wien einen Musterbrief für eine „außerordentliche Kündigung“ zur Verfügung.
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Publiziert am 05.03.2019