Erster Erfolg für Klage gegen Ticketplattform Viagogo
Die Kabarettisten Viktor Gernot und Monika Gruber haben im Rechtsstreit mit der Schweizer Ticketplattform Viagogo einen Erfolg erzielt. Das Landesgericht urteilte, dass Viagogo keine Karten für Veranstaltungen der zwei Künstler in Österreich mehr vertreiben darf.
Onlineschwarzmarkt für überteuerte Karten
„Der zentrale Vorwurf ist, dass Viagogo im Internet einen Dienst bereitstellt, wo registrierte User den Schwarzmarkt mit Karten bedienen und Viagogo eine hohe Provisionsgebühr dafür erhält“, so der Anwalt der Kläger zu Beginn des Verfahrens. Nach dem Einbringen der Klage, lieferte Viagogo allerdings keine Klagebeantwortung. Darum wurde nun ein sogenanntes Versäumungsurteil erlassen.
Demnach darf Viagogo künftig über das Internet nicht mehr als Kartenbüro für Veranstaltungen der zwei Kabarettisten auftreten. Zudem muss das Portal Personen, die in den vergangenen drei Jahren überteuerte Karten für das Kabarettprogramm „Monika Gruber & Viktor Gernot“ gekauft haben, entschädigen. Das heißt, entweder werden die Tickets zurückgenommen und den Käufern der Preis sowie Bearbeitungsgebühren rückerstattet, oder es wird ihnen die Differenz ersetzt.
Weitere Klagen anhängig, keine Reaktion von Viagogo
Der Anwalt der beiden Kläger rechnet damit, dass das Urteil in den kommenden Tagen rechtskräftig wird. Er vertritt in der Causa auch die Wirtschaftskammer in einem eigenen Verfahren und geht gegen Wiederverkäufer auf Viagogo zivilrechtlich vor. Zudem hat er mindestens 20 Anzeigen erstattet, wobei alle Adressen oder Namen der Kartenverkäufer gefälscht gewesen seien.
Konsumentenschützer haben bereits mehrfach vor dem Ticketportal gewarnt. Es gebe immer wieder Beschwerden von Konsumenten über die Plattform, so Lukas Engelputzeder von der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ). Aber diese reagiere nicht auf Beschwerden.
Ed-Sheeren-Fans vor verschlossenen Toren
Manche Veranstalter setzen mittlerweile auf personalisierte Tickets, um den Schwarzmarkt einzudämmen. Dies dämme den Schwarzmarkt zwar ein, so die AK, bringe aber auch Einschränkungen für die Konzertbesucher. So können diese ihre Karten nur gegen eine Gebühr auf einen andere Person übertragen lassen.
Jüngstes Beispiel war die Europatour, die Ed Sheeran Anfang August nach Wien geführt hat. Der Veranstalter habe für die gesamte Tournee verlangt, dass die Karten namentlich ausgestellt werden. Das hinderte Viagogo aber nicht daran trotzdem Karten für die Konzerte anzubieten. Betroffene Viagogo-Ticketkäufer wurden am Konzerttag nicht eingelassen, ihre Tickets waren ungültig.
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Publiziert am 13.08.2018