Weiter Stromversorgung für Care-Energy-Kunden
Mit der nun erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den deutschen Billiganbieter Care-Energy AG kann die Verrechnungsstelle für den österreichischen Strommarkt, APCS, den Vertrag mit der Firma auflösen. Danach kann das Unternehmen nicht mehr als Stromlieferant tätig sein. Care-Energy-Kunden würden aber auch in diesem Fall weiter mit Strom versorgt, so Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand der Energieregulierungsbehörde E-Control.
Zuteilung zu neuem Stromlieferanten
Sollte die APCS den Vertrag auflösen, werden die betroffenen Kunden vom Regulator einem Ersatzlieferanten zugeteilt. Die E-Control bestimmt dabei für jeden der 14 Netzbereiche Österreichs, in dem Care Energy tätig ist, Ersatzlieferanten mittels eines Losverfahrens. Das Losverfahren soll garantieren, dass alle Lieferanten die gleiche Chance haben, Kunden zugeteilt zu bekommen.
Guthaben im Insolvenzverfahren zurückfordern
Wenn einem Kunden der neue Lieferant nicht zusagt, könne er binnen zwei Wochen zu einem anderen Anbieter wechseln, so Urbantschitsch. Der neue Lieferant kündigt dann den Energieliefervertrag bei dem alten Lieferanten und kümmert sich um alles Weitere. Bei einem Wechsel sollten die Konsumenten den Stromzählerstand ablesen und an den Netzbetreiber sowie den neuen Lieferanten übermitteln. Aus Nachweisgründen ist es ratsam den Zählerstand zusätzlich abzufotografieren.
Kunden von Care Energy, die noch ein Guthaben besitzen, können diese Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, um über die Gläubigerquote zumindest einen Teil davon zu erhalten. Sie können sich dazu direkt an den zuständigen Insolvenzverwalter hww in Deutschland wenden.
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Publiziert am 18.08.2017