Urteil bestätigt: Viagogo muss Ticketpreis erstatten

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat Dutzende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Ticketplattform viagogo für gesetzwidrig erklärt. Damit bestätigte es das Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien von vergangenem Herbst. Unter anderem muss viagogo bei Lieferproblemen die Ticketkosten erstatten.

Das Schweizer Unternehmen viagogo betreibt eine globale Onlineplattform für den Verkauf von Tickets für Sport- und Musikveranstaltungen. Dabei handelt es sich nicht um eine offizielle Verkaufsplattform, sondern um einen Onlinemarktplatz, auf dem bereits gekaufte Tickets weiterverkauft werden, unter anderem auch von Privatpersonen. Verbraucher, die auf der Plattform Tickets erwerben, wissen dabei nicht, von wem sie das Ticket kaufen.

Geld statt Ersatzticket

Ein zentraler Punkt der Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) war, dass die Plattform bisher selbst entscheiden konnte, bei Lieferschwierigkeiten des Verkäufers dem Kartenkäufer das Geld zurückzuzahlen – oder ihm ein beliebiges Ersatzticket zu einem vergleichbaren Preis anzubieten. Auch wenn die Plätze etwa mit schlechterer Sicht verbunden waren.

Diese Klausel ist unzulässig, urteilte das OLG Wien. Bei den Verbrauchern werde der Eindruck erweckt, dass kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht, wenn sie die von viagogo angebotenen Ersatztickets ablehnen. „Der Kunde muss in jedem Fall die Möglichkeit erhalten, den gezahlten Betrag zurückzubekommen und das nicht nur, wenn viagogo entscheidet, keine Ersatztickets anzubieten“, so Cornelia Kern, Juristin im VKI.

Zustellung von Tickets

Weiters hielt das Gericht auch die Ansicht von viagogo für unzulässig, dass für die Plattform Schweizer Recht gelte. Ebenfalls für gesetzeswidrig erklärt wurde eine Klausel, die eine Rückerstattung des Ticketpreises ausschloss, wenn das Ticket nicht an den Kunden zugestellt werden kann. Das hätte auch für den Fall gegolten, dass der Grund für die fehlgeschlagene Zustellung bei viagogo selbst liegt.

Weitere Klauseln betrafen etwa den Zeitpunkt, ab dem der Käufer bei unterbliebener Zahlung als in Verzug gilt, sowie die Kosten, die er in diesem Fall zu tragen hätte, und nicht zuletzt die Möglichkeit von viagogo, die AGB jederzeit zu ändern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

OGH-Urteil zwingt viagogo zu mehr Transparenz

Viagogo verlor zuletzt auch einen Rechtsstreit vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Das Unternehmen muss künftig die Namen der Ticketverkäufer offen legen. Auch die Art des Tickets - also ob es sich beispielsweise um eine personalisierte Karte handelt - muss dem Käufer vor dem Kauf mitgeteilt werden. Das soll künftig für mehr Transparenz sorgen.

Damit kann verhindert werden, dass ein Käufer unwissentlich personalisierte und damit für ihn nutzlose Ticktes ersteht. Eingebracht hatte die Klage der Anwalt Johannes Hintermayr für den Wettbewerbsschutzverband (WSV) und die Wirtschaftskammer Oberösterreich.

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