Starbucks wegen „Teebeutelschwindels“ verurteilt
Die Verpackung war etwa 15 Zentimeter lang und je neun Zentimeter hoch und breit. Und obwohl die Größe viel mehr Inhalt vermuten ließ, enthielt der Karton nur zwölf Teebeutel, die nicht einmal die Hälfte des verfügbaren Raums ausfüllten.
Starbucks
Kein Tee in übergroßen Packungen mehr
Laut Handelsgericht Wien wird der Konsument durch diese Praxis in die Irre geführt. Konsumenten bekämen von dem Produkt einen falschen Gesamteindruck. Der Hinweis auf der Verpackung, dass nur 12 Teebeutel enthalten sind, ist laut Handelsgericht nicht auffällig genug. Das Urteil ist rechtskräftig.
Starbucks muss es daher fortan in Österreich unterlassen, von Tees in Verpackungen anzubieten, die erheblich größer sind, als die Menge des darin enthaltenen Tees es erfordert.
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Publiziert am 15.05.2018