WKÖ warnt vor unseriösen Goldanbietern
Gold-Fonds sollten nur über gewerbliche Vermögensberater erworben werden, das sei in Österreich Vorschrift. Zudem unterliege die Vermittlung von Gold in verbriefter Form (etwa Fonds) dem Wertpapieraufsichtsgesetz. Nur der Kauf und Verkauf von physischem Gold ohne jegliche Anlageberatung sei durch eine Handelsgewerbeberechtigung gedeckt.
APA/Keystone/Martin Ruetschi
Oft kein tatsächlicher Eigentumserwerb des Edelmetalls
Bei riskanten Modellen und Schneeballsystemen, die Konsumenten über verschiedene Vertriebskanäle offeriert werden, erfolgt der Ankauf von Gold in einigen Fällen ohne tatsächliche Übergabe und führt de facto zu keinem Eigentumserwerb durch den Käufer, so die Warnung. Der Anleger erwerbe lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf das Edelmetall, der im Fall von Zahlungsschwierigkeiten des Verkäufers unter Umständen nicht in voller Höhe durchgesetzt werden könne, warnte der Fachverband Finanzdienstleister.
Alarmglocken bei Provisionsversprechen
Einige Anbieter behielten sich Nutzungsrecht vor und würden während der Laufzeit Handel mit dem Gold betreiben, um die Forderungen der Anleger erfüllen zu können. Doch nicht immer laufe dieser Handel wie geplant, so Fachverbands-Vizeobmann Michael Posselt.
Zur Vorsicht rät Posselt auch bei Nebenkosten oder wenn dem Käufer für die Vermittlung weiterer Abschlüsse hohe Provisionen in Aussicht gestellt werden. „Das sind oft Indizien dafür, dass die Ansprüche bestehender Kunden durch die Einzahlungen weiterer Anleger gedeckt werden und man es mit einem Pyramidensystem zu tun hat“, so Posselt. So seien ihm in seiner eigenen Beratungstätigkeit merkwürdige Fonds aus dem Ausland untergekommen, berichtete der Fachverbands-Vize. „Es ist nicht alles Gold, was glänzt“, Anlagemodelle sollten genau geprüft werden.
Publiziert am 25.04.2017