Weiter Ärger mit Kündigung von Singlebörsen-Abos

Viele Österreicher nutzen Onlinepartnerbörsen für die Suche nach der großen Liebe. Ein leidiges Problem dabei: Einmal registriert, können die Dienste der Internetagenturen schnell zur Kostenfalle werden. Denn oft wird das Abo automatisch verlängert, ohne dass Kunden vorher deutlich darüber informiert werden.

Die Singlebörse Parship verlängert ihre Verträge automatisch um ein Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Und fristgerecht bedeutet im Fall von Parship: Es muss über drei Monate (12 Wochen) im Voraus gekündigt werden.

Firma muss an Kündigungsfrist erinnern

Zwar sind solche automatischen Vertragsverlängerungen nicht grundsätzlich verboten, aber es müssen bestimmte Bedingungen zum Schutz der Konsumenten eingehalten werden, erklärt Martin Goger, Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer Wien.

Die automatische Verlängerung ist nur dann erlaubt, wenn das Unternehmen rechtzeitig auf den bevorstehenden Ablauf der Kündigungsfrist und auf die ohne Kündigung eintretende automatische Vertragsverlängerung aufmerksam machen. „Das Unternehmen muss dem Konsumenten die Möglichkeit geben, den Vertrag noch rechtzeitig zu kündigen“, so Goger.

Inhalt der Mitteilung nicht auf ersten Blick erkennbar

Zwar verschickt Parship 14 Wochen vor Vertragsablauf eine solche Mitteilung. Diese ist aber so formuliert, dass sie von vielen Kunden übersehen wird. Konkret hat die E-Mail-Nachricht von Parship einen langen Betreff mit dem Text: „Information zu ihrem aktuellen Profil: Hinweis auf Laufzeit und die automatische Vertragsverlängerung ihrer Mitgliedschaft“

Laut Konsumentenschutzgesetz und Urteil des Obersten Gerichtshofes muss die Warnung aber ausdrücklich erkennbar sein. „Das Problem bei so einer langen Betreffzeile ist, dass dieser Text in E-Mail-Programmen oft abgeschnitten angezeigt wird. Wer seine E-Mails zb auf einem Smartphone abruft, kann den letzten Teil der Betreffzeile gar nicht lesen“, so Konsumentenschützer Goger.

Vertragsverlängerung nicht gültig

Ein klarer Hinweis, wie vom obersten Gerichtshof verlangt, sei auch die neue Betreffzeile nicht und die automatische Vertragsverlängerung laut Konsumentenschützern damit auch nicht gültig.

Betroffene Kunden sollten keinesfalls bezahlen, sondern in einem eingeschriebenen Brief die Kündigung vom alten Vertag und gleichzeitig auch den Rücktritt vom neuen Vertrag erklären, so der AK-Konsumentenschützer. „Wenn es dabei zu Problemen kommt, können sich betroffene Parship-Nutzer an die AK wenden, wir helfen dann gerne weiter.“

Beate Macura, help.ORF.at

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