Was sich 2020 für Konsumenten ändert
Aus für nahezu alle Plastiksackerl
Abschied nehmen heißt es 2020 vom Plastiksackerl: Mit 1. Jänner gilt in Österreich das vom Nationalrat beschlossene Verbot von Plastiksackerln. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Restbestände abverkauft werden, mit Anfang 2021 ist aber auch damit Schluss.
APA/dpa-Zentralbild/Patrick Pleul
Ausgenommen sind Sackerl, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Ebenfalls weiter im Handel bleiben ultradünne Knotenbeutel, die vor allem in Obst- und Gemüseabteilungen anzutreffen sind. Diese müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein.
Weniger Mehrwertsteuer auf digitale Zeitschriften
Mit 1. Jänner sinkt die Mehrwertsteuer auf digitale Zeitschriften, Bücher und Hörbücher auf zehn Prozent. Bisher kam der ermäßigte Steuersatz nur bei gedruckten Büchern und Zeitungen zur Anwendung, elektronische Publikationen wurden mit 20 Prozent besteuert.
Die EU-Finanzminister hatten 2018 den Weg für eine Angleichung der Mehrwertsteuersätze auf E-Books und gedruckte Bücher frei gemacht. Deutschland kündigte daraufhin eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent an. In Österreich sinkt die Steuer nun auf zehn Prozent.
NoVA-Anpassung macht Autos teilweise teurer
Die Anpassung der Autoverbrauchswerte an den Realbetrieb und der damit einhergehenden höhere Schadstoffausstoß können den Autobesitz ab 1. Jänner teurer machen. Zwar wurde großteils eine aufkommensneutrale Lösung gefunden, einige Änderungen gibt es aber doch. Vor allem werden Autos mit hohem Treibstoffverbrauch teurer, sparsame Autos sollten günstiger werden.
Asfinag
Die motorbezogene Versicherungssteuer wird mit 1. Oktober 2020 geändert und soll nun erstmals aus ökologischen Gründen auch den Faktor CO2-Ausstoß berücksichtigen. Ab Mitte Jänner soll es einen offiziellen Rechner für die Normverbrauchsabgabe (NoVA) geben, der die neue Rechtslage abbildet. Der Rechner soll vor allem Privatpersonen bei der zwingend erforderlichen Selbstberechnung der NoVA unterstützen.
Aus für flexible Uber-Tarife
Ab September 2020 gilt für Taxis und Mietwagen dieselbe gesetzliche Grundlage. Damit kann der US-Fahrtvermittler Uber sein Geschäftsprinzip mit flexiblen Preisen, die von Angebot und Nachfrage abhängig sind, nicht mehr in dieser Form anbieten.
Künftig gelten einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen und ein verpflichtender Taxischein für alle. Die „Lex Uber“ trifft auch andere Fahrtvermittler. Uber schloss wegen der Gesetzesänderung einen Komplettrückzug aus Österreich im kommenden Jahr nicht aus.
Parken in Wien wird teurer
Teurer wird es für Autofahrerinnen und Autofahrer im kommenden Jahr in der Bundeshauptstadt. Die Stadt Wien hebt inflationsbedingt die Parkgebühren per 1. Jänner 2020 pro halbe Stunde um fünf Cent an. Das Parken für 30 Minuten kostet dann laut ÖAMTC 1,10 Euro. Parkscheine mit einem bis 31. Dezember 2019 gültigen Tarif können noch bis Ende Juni 2020 aufgebraucht werden. Eine Umtauschfrist ist nicht vorgesehen, eine Rückgabe ist bis 31. Dezember 2019 an der Stadthauptkasse möglich.
Publiziert am 30.12.2019