Bon voyage mit dem richtigen Mietauto
Sendungshinweis
„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1.
Um Preise zu vergleichen, erkundigen sich Konsumenten gerne online auf Preisvergleichsplattformen. Danach kann überlegt werden, ob das Buchen über die Mietplattform das bessere Geschäft ist, oder ob man doch lieber wartet, bis man am Urlaubsort angekommen ist.
Beim Onlinebuchen auf die Extras achten
Preisvergleiche hätten ergeben, dass es keine generell günstigen oder teuren Anbieter gebe, heißt es beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich. Der Preis sei je nach Ort, Saison und Konkurrenz unterschiedlich. Wichtig ist es jedoch, bei einer Onlinebuchung zu bedenken, dass die Plattformen weder Onlinreisebüros noch die Vermieter des gewünschten Autos sind. Im Zweifelsfall muss man sich bei Problemen direkt mit dem Vermieter auseinandersetzen.
ORF.at/Dominique Hammer
Ob man einen zusätzlichen Fahrer braucht, der eingetragen werden muss, oder ob zusätzlich ein bestimmter Versicherungsschutz benötigt wird, sollte vor der Unterzeichnung des Vertrags genau überprüft werden, rät Barbara Forster, Juristin beim EVZ: „Wenn ich über ein Online-Reisebüro buche, kann dort stehen „Folgende Leistungen, die sie zwar schon ausgewählt haben, sind vor Ort direkt zu bezahlen“. Das steht dann dort, aber wenn ich mir das nicht genau durchlese, denke ich, dass ich das bereits bezahlt habe, weil ich es vorher bereits ausgewählt habe.“ Im Voucher, also dem Gutschein, den man per E-Mail zugeschickt bekommt, stehe dann aber häufig etwas anderes, so Forster.
Verträge im In- und Ausland sind oft uneinheitlich
Die erhaltenen Dokumente sollten ausgedruckt und ins Reiseland mitgenommen werden, so die EVZ-Juristin. Dies habe den Vorteil, dass die Reisenden die vorab erhaltenen Buchungsunterlagen und den am Reisezielort zu unterzeichnenden Vertrag besser miteinander vergleichen können und ihnen kein ungewünschtes Zusatzpaket untergejubelt werden könne.
Keine Leistungen gegen den Willen aufdrängen lassen
Das EVZ erhält oft Beschwerden von Reisenden, wonach Mietwagenagenturen im Ausland Druck ausüben und ihnen das Fahrzeug verweigern würden, sollte kein Zusatzpaket abgeschlossen werden. Man solle versuchen standhaft zu bleiben und nichts unterzeichnen, was man nicht möchte, so die Juristin.
Die einzige Waffe gegen Geldfallen sei es, sich Zeit zu lassen beim Durchlesen der Verträge und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Oft gingen die Kunden davon aus, dass die Bedingungen von ihrem Voucher die gleichen seien wie in den Verträgen im Ausland. Das sei nicht der Fall, daher müsse man aufpassen, so Forster.
Eigenwillige Änderungen immer verschriftlichen lassen
Vorgenommene Änderungen im Vertrag, die man sich nur mündlich vom Vermieter hat zusichern lassen, können später für Probleme sorgen: Letztlich könnte mehr Geld vom Konto abgezogen werden, als vereinbart war. Wer also Änderungen am Mietwagenvertrag vornimmt, sollte sich diese immer schriftlich bestätigen lassen. Wenn der Urlauber dies verabsäumt, kann er später nur schwer beweisen, dass etwas anderes vereinbart war, so Forster. Hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
dpa/A3750 Andreas Gebert
Vor dem Losfahren die Vertragsdetails durchgehen
Um nach dem Urlaub nicht erneut mit Zusatzkosten konfrontiert zu werden, sollte man vor dem Losfahren gemeinsam mit dem Vermieter den Wagen durchchecken und vorhandene Mängel dokumentieren. Auch Vertragsdetails sollten im Zweifelsfall besser noch einmal abgeklärt werden. Meist gelte zum Beispiel die Regel, dass man das Auto vollgetankt bekommt und es auch vollgetankt zurückbringen muss. Werde das vergessen, so sei das Nachtanken durch den Vermieter meist wesentlich teurer, als wenn man selbst zur Tankstelle fährt, so Forster.
Britta Rotsch, help.orf.at
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Publiziert am 10.11.2018