Keine Postzustellung trotz Nachsendeauftrags

Der Nachsendeauftrag ist eingerichtet, aber trotzdem schaffen es manche Briefe nicht zur angegebenen Adresse. Ärgerlich, wenn dann teure Theaterkarten zu verfallen drohen, weil sie nicht rechtzeitig weitergeschickt wurden. Eine Grazerin fuhr deshalb sogar nach Wien, um einen liegengebliebenen Brief mit Festspieltickets abzuholen. Die Kosten dafür will die Post nicht übernehmen.

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Ein Nachsendeauftrag bei der Post soll sicherstellen, dass Briefe die Empfängerin und den Empfänger auch dann erreichen, wenn sie auf Urlaub sind. Das Nachsende von Briefen und Päckchen an eine andere Adresse kostet 11,90 Euro für drei Monate.

Festspielkarten lagen in Wiener Postfiliale

Eine Grazerin erwartete Karten für die Bayreuther Festspiele, die Anfang Juni versendet werden sollten. Als diese Ende Juni noch immer nicht angekommen waren, kontaktierte sie das Kartenbüro und erfuhr, dass die begehrten Bayreuth-Tickets längst verschickt worden seien. Eine Nachfrage beim Postamt in Graz Andritz ergab, dass die Briefsendung seit 11. Juni in einer Postfiliale in Wien Favoriten aufbewahrt wird.

Gleichzeitig teilte man der Konsumentin beim Grazer Postamt am 25.Juni mit, dass ihr Brief am nächsten Tag wieder an den Absender zurückgeschickt werde. Die Konsumentin setzte sich sofort ins Auto und fuhr nach Wien. 1.086 Euro hatte sie für die Karten bezahlt sowie bereits die Reise samt Hotel gebucht. Sie befürchtete, dass ihre Tickets bei Nichtabholung vergeben werden könnten.

Post bot 20 Euro als Entschädigung

Die Grazerin beschwerte sich beim Kundenservice der Post. Telefonisch sei die Sache nicht zu klären gewesen. Die Post wiederum meint, man habe die Kundin nicht erreicht. Schlussendlich kam ein Angebot der Post zustande: Der Konsumentin wurden Postgutscheine im Wert von 20 Euro angeboten.

Frau wirft Brief in Postkasten

W. Streitfelder / Österreichische Post AG

Trotz Nachsendeauftrag kam wichtige Post nicht an

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Post zu Nachsendeaufträgen steht, dass Preisminderung und Rückerstattung für jene Kalendertage vorgenommen würden, an denen das Nachsenden nicht oder mangelhaft erledigt wurde. Im konkreten Fall wären das 13 Cent pro Kalendertag. Die Post bot der Grazerin jedoch Gutscheine im Wert von 20 Euro „aufgrund der entstandenen Unannehmlichkeiten“ an, so Post-Pressesprecher David Weichselbaum.

Die Konsumentin wollte auch die Fahrtkosten erstattet bekommen. Laut Kilometergeldsatz des ÖAMTC seien das rund 170 Euro für eine Dienstfahrt - schließlich habe sie die Aufgabe des Zustellers übernommen. Laut AGB zahlt die Post nur Schadenersatz, wenn ein Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden ist. Außerdem sind Folgeschäden und mittelbare Schäden vom Ersatz ausgeschlossen.

Kein Ersatz für Folgeschäden

„Die Post hat hier ihre Hauptleistungspflicht, nämlich das Nachsenden von Post, nicht erfüllt“, so Daniela Zimmer, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer (AK) Wien. Die Verbraucherin habe Zeit- und Kostenaufwand gehabt, da sie mit dem Auto die Post selbst aus Wien abholen musste. Zimmer verweist auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) bei einem anderen Beförderungsunternehmen. Auch hier seien alle mittelbaren Schäden und Folgeschäden ausgenommen gewesen. Das widerspreche jedoch dem Konsumentenschutzgesetz, so das OGH-Urteil.

Die AK Wien rät der Konsumentin, entweder selbst noch einmal bei der Post zu urgieren oder sich an die Postschlichtungsstelle zu wenden. Diese ist Teil der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH, die bei berechtigten Beschwerden kostenlos ein Schlichtungsverfahren führt.

Elisabeth Stecker, help.ORF.at

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