Ärger über hohe Check-in-Gebühren bei Laudamotion

Laudamotion-Passagiere, die vor dem Abflug nicht online einchecken, erleben derzeit häufig eine böse Überraschung. Sie müssen beim Check-in am Flughafenschalter pro Person und Strecke eine Gebühr von 55 Euro zahlen. Die Arbeiterkammer (AK) prüft nun eine Abmahnung.

Gebühren beim Check-in am Flughafenschalter können den vermeintlichen Schnäppchenflug zum teuren Spaß machen. Zuletzt häuften sich die Beschwerden von Laudamotion-Fluggästen, weil beim Check-in am Flughafenschalter pro Person und Strecke eine Gebühr von 55 Euro zu zahlen war.

55 Euro Gebühr für Einchecken am Schalter

„Das Erheben der Gebühren ist rechtlich zulässig“, so Daniela Gabler von der Konsumentenschutzabteilung der AK Salzburg, die die Prüfung angeregt hat. Die Informationen zu den Gebühren finden sich im Kleingedruckten der Beförderungsbedingungen, das werde aber von vielen Passagieren überlesen. Man könne darum allen Fluggästen nur raten, nicht erst am Airport einzuchecken, sondern das spätestens zwei Stunden vor dem Abflug online zu erledigen.

Eine idente Gebührenregelung gilt übrigens auch beim Laudamotion-Miteigentümer Ryanair. So beträgt etwa die Gebühr für die Neuausstellung einer Bordkarte am Schalter 20 Euro, das Einchecken sperriger Gegenstände ist am Schalter ebenfalls teurer als online.

Gabler empfiehlt allen Passagieren, ihre Bordkarte auszudrucken und zum Flughafen mitzunehmen oder sie alternativ auf das Handy oder Tablet zu laden. „Mobile Bordkarten werden auf den meisten, nicht aber auf allen Flughäfen akzeptiert.“ Und gerade vor Rückflügen stünde Reisenden oft kein Drucker für die Bordkarten zur Verfügung.

Auch Ryanair mit Extra-Gebühren

Die Konsumentenschützer wollen nun gegen das „Verstecken der Gebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“ vorgehen. Es werde geprüft, ob diese Check-in-Praxis nicht doch unrechtmäßig ist und man habe Laudamotion um eine Stellungnahme ersucht. Allerdings würden die AGB der Fluglinie auf Ryanair verweisen, die ihren Firmensitz in Irland hat.

Eine Sprecherin von Laudamotion betonte gegenüber der APA, dass der Geschäftsführung derzeit keine Abmahnung oder Beschwerde der Arbeiterkammer bekannt sei. „Außerdem werden die Kunden bei der Buchung auf die Gebühr hingewiesen.“ Wer bei der Buchung kostenpflichtig einen Sitzplatz mitreserviere, könne den Online-Check-in bereits 60 Tage vor dem Hin- und Rückflug erledigen. Ohne Sitzplatzreservierung sei der Check-in 48 Stunden vor jedem Abflug möglich - hier wird dann nach dem Zufallsprinzip ein Sitzplatz zugeteilt.

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