Recht auf Internet: Wer bezahlt den Anschluss?

Per Gesetz steht jedem in Österreich eine „funktionale Internetverbindung“ zu einem „erschwinglichen Preis“ zu. Wie schnell dieses Internet sein muss, und wer die Herstellung zahlen muss, ist jedoch noch unklar.

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1

Eine Konsumentin kaufte in Puchenau bei Linz ein Haus in den Hügeln des Mühlviertels. Für die Einrichtung eines Internetanschlusses fragte sie zuerst beim regionalen Telekommunikationsanbieter Liwest an. Dieser schickten ihr einen Mitarbeiter vorbei, der die Lage vor Ort prüfte und eine Absage erteile: Die Installation sei dem Betreiber zu teuer.

Mobiles Internet zu langsam

Die Oberösterreicherin wandte sich daraufhin an die Telekom. Wieder schickte man ihr einen Techniker, der als erstes die Geschwindigkeit des Mobilen Internets von A1 prüfte. Das Ergebnis waren ein bis zwei Megabit pro Sekunde. Das würde sie nicht glücklich machen, so der Techniker und empfahl ihr, ein Kabel legen zu lassen. Dazu müsste die Straße aufgebrochen werden und ein Leerrohr gelegt werden, auf ihren Kosten.

„Ich verstehe nicht, warum wir für eine Leitung auf öffentlichen Grund bezahlen und uns selbst um alles kümmern müssen“, so die Konsumentin. Sie frage sich, ob es in Österreich nicht ein Grundrecht auf eine funktionierende Internetverbindung gibt.

Grundrecht auf Internetanschluss

Laut Gregor Goldbacher, Jurist bei der Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde RTR gibt es ein solches Grundrecht. Dieses sei im Bereich der Telekommunikation der „Universaldienst“, der jedem in Österreich das Recht auf einen Sprachtelefonanschluss und einen Internetanschluss gewährt. „Auf welche Bandbreite man einen Anspruch hat, ist aber noch nicht aus judiziert“, so Goldbacher. Weder läge eine Entscheidung der zuständigen Behörden vor, noch der nachfolgenden Gerichte.

Den Messwert von ein bis zwei Megabit pro Sekunde schätzt Goldbacher kritisch ein. Die RTR ginge derzeit von einer Bandbreite von zwei Megabit aus. Im Gesetz sei die Rede von einem „funktionalen Internetzugang“. Das würde bedeuten, dass man die wichtigsten Dienste nutzen kann, um am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Dazu gehören Internetbanking, das Lesen von Webseiten und das Verschicken von E-Mails, so Goldbacher.

Versorgungsanspruch geltend machen

Ob der vom Techniker der Telekom gemessene Wert von ein bis zwei Megabit für die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung zu gering ist, bleibt damit ein Streitfall. Doch bevor die Oberösterreicherin ihr mögliches Recht einfordern kann, ist sie dazu verpflichtet, auch die Angebote der Mitbewerber einzuholen. „Bei diesem Universaldienst geht es darum, dass man glaubhaft macht, dass kein einziger Betreiber diese Leistungen anbieten kann“, so Goldbacher. Zu empfehlen sei, die drei großen Betreiber A1 Telekom, T-Mobile und Drei, sowie etwaige lokale Anbieter anzuschreiben.

Erst wenn keiner der Betreiber bereit ist, einen Anschluss herzustellen, könne man seinen Versorgungsanspruch geltend machen, so der Jurist. In diesem Fall wäre das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie dafür ständig, den letzten formellen Erbringer des Universaldienstes - in Österreich ist das die A1 Telekom - notfalls mittels Bescheid dazu zu verpflichten, einen Anschluss zu einem „erschwinglichen Entgelt“ herzustellen, so Goldbacher.

Höhe der Kostenbeteiligung unklar

Für die Kosten der Grabungsarbeiten einer Leitung müssen Konsumentinnen und Konsumenten nur dann aufkommen, wenn der Preis dafür „erschwinglich“ sei. Wie hoch dieser Betrag ist, sei jedoch nicht festgelegt. Welche Technologie zur Herstellung des Universaldienstes verwendet wird, liegt bei der Telekom. Eine Festnetzleitung sei aufgrund der hohen Kosten meist die letzte Möglichkeit, die gewählt wird, so Goldbacher. Bevor Konsumentinnen und Konsumenten einen Antrag auf Universaldienst ans Bundesministerium stellen, empfiehlt Gregor Goldbacher, sich an die Schlichtungsstelle der RTR zu wenden, die jeden Fall prüfen und eine außergerichtliche Lösung anstreben.

Warum im konkreten Fall die gemessene Bandbreite des Mobilen Internets von A1 so gering ist, kann sich Gregor Goldbacher nicht erklären. Der Wert würde sämtliche Prognosen für diese Gegend deutlich unterschreiten. In einer Stellungnahme der Telekom heißt es, dass indoor ein Wert von 42 Megabit pro Sekunde zu erwarten sei. Diese Geschwindigkeit könne allerdings aufgrund baulicher Gegebenheiten deutlich unterschritten werden. Dass es in diesem Fall zu einem Verfahren kommt, hält Goldbacher für unwahrscheinlich, da die Praxis zeige, dass die Betreiber immer sehr proaktiv Lösungen suchen, damit es zu einer Versorgung kommt. „Wir haben hier noch keine formelle Verfahren, was den Nachteil hat, dass wir die Rechtslage noch nicht ganz klar kennen“, so Goldbacher

Jonathan Scheucher, help.ORF.at

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