Schweizer Verbraucherschützer klagen VW
Die beim Verkauf als umweltfreundlich gepriesenen Autos seien von vornherein überteuert gewesen, findet die SKS. Außerdem hätten sie wegen der Manipulationen der Abgasvorrichtungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt an Wert verloren. Von einem Wertverlust könne keine Rede sein, kontert der Schweizer Importeur Amag. Man nehme die Klage mit Unverständnis zur Kenntnis. In der Schweiz seien mehr als 98 Prozent der VW-Modelle und 95,5 Prozent über alle Marken mit dem betroffenen Dieselmotor vom Typ EA189 inzwischen mit einem Softwareupdate ausgestattet worden.
Die SKS hat sich nach eigenen Angaben vergeblich um Verhandlungen mit VW und Amag über eine Erstattung finanzieller Schäden für die VW-Käufer bemüht. Der Konsumentenschutz gehe von einem durchschnittlichen Schaden von 15 Prozent des Neuwerts der betroffenen Wagen aus, so die SKS. Mit der Klage muss sich das Handelsgericht in Zürich befassen. Geschädigte hatten die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadenersatz an den Konsumentenschutz als gemeinnützigen Verband abzutreten. Das Ziel sei, in der Schweiz Sammelklagen zu ermöglichen: „Wir möchten einen typischen Schweizer Weg.“
Link:
- Diesel: Deutsche Verbraucherschützer klagen VW-Händler
- Wegen Verjährung: VKI mahnt VW-Fahrer zur Klage
Publiziert am 29.12.2017