VW-Vergleich gilt nicht für österreichische Kunden

Ausländische VW-Kunden, die sich an der deutschen Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt haben, gehen beim vereinbarten Vergleich leer aus, kritisiert der österreichische Verbraucherschützer Peter Kolba. Volkswagen und deutsche Konsumentenschützer einigten sich auf Entschädigungszahlungen von insgesamt rund 830 Millionen Euro.

Mehr als eine Viertelmillion VW-Dieselkunden sollen je nach Modell und Alter ihres Autos Entschädigungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten - mehr dazu in news.ORF.at. Darauf haben sich Volkswagen und der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in ihren Vergleichsverhandlungen zur Musterklage geeinigt. Durchschnittlich sollten rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises ausgezahlt werden, teilten die Berliner Verbraucherschützer mit. Rund 260.000 Geschädigte sollen ein entsprechendes Angebot erhalten. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie dies annehmen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten.

Kein Geld für rund 1.100 österreichische Betroffene

Für die rund 1.100 österreichischen VW-Kunden, die sich der Musterklage in Deutschland angeschlossen hatten, ist das aber kein Grund zum Jubeln: Für sie gilt der Deal nicht. Auch, wer sein Auto erst nach dem 31.12.2015 gekauft oder es inzwischen verkauft hat, schaut durch die Finger. „Der vzbz hat damit die rechtlich berechtigten Interessen von fast der Hälfte der Angemeldeten nicht erfolgreich vertreten“, zeigt sich Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV) enttäuscht. Der VSV werde österreichische und Südtiroler Geschädigte bei „nun nötigen Individualklagen“ unterstützen. Auch in anderen Ländern gebe es tausende geschädigte VW-Kunden, die bei dem Vergleich leer ausgingen, so Kolba.

VSV kündigt Unterstützung an, neue Chance für Österreicher

Der VSV habe einen deutschen Prozessfinanzierer gefunden, der gegen eine Erfolgsprovision von voraussichtlich 35 Prozent das Kostenrisiko übernehmen wolle. Man werde mit einer österreichischen und einer deutschen Anwaltskanzlei dafür sorgen, dass möglichst viele Geschädigte nun rasch kosten- und risikolos Klagen bei deutschen Gerichten einbringen können, sagte Kolba gegenüber der APA.

Der vzbv erklärte, die Musterfestellungsklage nach dem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig erzielten Vergleich fallen zu lassen. Damit ist eine letzte Hürde für österreichische Betroffene beseitigt, denn solange die Klage noch anhängig ist, können keine individuellen Ansprüche eingeklagt werden. Betroffene haben nun bis Oktober Zeit, eigene Klagen einbringen.

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