Beweisproblem bei beschädigter Lieferung
Mir wurde vor fast zwei Jahren eine beschädigte Geschirrspülmaschine geliefert. Die Beschädigung ist mir nicht sofort bei der Lieferung aufgefallen, weil das Gerät mit einer schwarzen Folie verpackt war und ich nicht das Gerät an der Bordsteinkante komplett auspacken konnte. Ich habe mehrmals erfolgslos reklamiert und die gesetzliche Gewährleistung läuft in wenigen Wochen aus.
Anders als ein Unternehmer haben Konsumenten zwar keine unmittelbare Rügepflicht – das heißt, dass Reklamationen bei Mängeln nicht sofort bei Lieferung erfolgen müssen – allerdings wird es nach so langer Zeit schwierig werden zu beweisen, dass das Gerät beschädigt geliefert wurde. Auch wenn rechtlich Anspruch auf Austausch oder Preisminderung bestünde, ist die Durchsetzung dieser Ansprüche wegen Beweisproblemen in der Praxis schwierig.
Publiziert am 11.06.2018