Verbraucherschützer werfen Lufthansa Marktmachtmissbrauch vor
Nun sei das deutsche Bundeskartellamt gefragt, meinen die Verbraucherschützer: Die Behörde müsse ein Verfahren gegen die Lufthansa wegen Marktmachtmissbrauchs prüfen. Dort zeigt man sich wenig erstaunt: Ein „Preiseffekt zum Nachteil des Kunden“ sei „nicht wirklich überraschend“, sagte der Chef des Bundeskartellamts dem „Handelsblatt“. Der Wegfall der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin schade „natürlich“ dem Wettbewerb. Allerdings werde man das Ergebnis der Prüfung der Übernahme durch die Europäische Kommission abwarten, „bevor man darüber nachdenken kann, ob hier ein marktbeherrschendes Unternehmen eventuell missbräuchlich überhöhte Preise nimmt.“
Auch die Landesregierung des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sieht die Kartellwächter gefordert. Die künftige Preisentwicklung bedürfe einer genauen Beobachtung, beißt es aus dem Landes-Verbraucherschutzministerium. Die Monopolkommission, ein Beratungsremium der deutschen Bundesregierung auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik, geht davon aus, dass die Flugpreise „mindestens so lange hoch bleiben, bis die laufenden Fusionskontrollverfahren abgeschlossen sind und das Angebot von Flügen wieder auf dem vorherigen Niveau angelangt ist.“. Air Berlin hatte Mitte August Insolvenz angemeldet und Ende Oktober den Flugbetrieb eingestellt.
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Publiziert am 15.11.2017