Unerwünschte Abos: VKI gewinnt gegen „Österreich“
Unverlangte Warenzusendungen sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ausdrücklich verboten. Das Handelsgericht Wien gab den Verbraucherschützern Recht: Ein bestehendes Abonnement der Tageszeitung „Österreich“ bedeute nicht, dass damit die Zusendung weitetrer Zeitschriften veranlasst wird. Wer das Abo nicht wollte, sollte die Magazine per Fax, E-Mail oder Anruf bei der Abo-Hotline abbestellen, schrieb der Verlag nach der unverlangten Zusendung seinen Kunden.
Das sei nicht nur ein Ärgernis und bedeute nicht nur unnötigen Zeiotaufwand für Konsumentinnen dun Konsumenten, sondern sei auch eindeutig rechtswidrig, so der VKI in einer Aussendung. "Schweigen stellt keine Zustimmung dar, auch wenn das viele glauben. Unternehmer rechnen aber offenbar damit, dass die Kunden sich ohnehin nicht gegen die Mehrkosten wehren,“ wird VKI-Juristin Ulrike Docekal zitiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Publiziert am 07.09.2017