Warnung vor „Abhörpuppe“

Wird die sprechende Plastikpuppe „Cayla“ über eine App mit dem Internet verbunden, soll sie Kindern zuhören und auch antworten können. Die Verbindung sei jedoch völlig unsicher, warnen Konsumentenschützer: jeder könne durch die eingeschaltete Puppe sprechen und mithören.

Laxer Umgang mit Datensicherheit

Während Spielzeuge technisch immer ausgefeilter werden, hinkt der Datenschutz deutlich hinterher. Bereits zum wiederholten Mal warnen Konsumentenschützer vor der Puppe „Cayla“, die seit über zwei Jahren in Europa für 70 Euro erhältlich ist. Das interaktive Spielzeug verbindet sich über eine App mit dem Internet und kann dann laut Hersteller Genesis Toys Antworten auf Kinderfragen geben und so sogar bei Hausübungen helfen.

Puppe "Cayla"

Forbrukerradet

„Cayla“

Die Puppe verfügt über Mikrofon, Spracherkennung, Netzwerkzugang und lässt sich über eine Applikation (iOS und Android) steuern, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und spricht von der „Spionin im Kinderzimmer“. Mit einem bluetoothfähigen Smartphone könne „jeder ganz leicht durch die eingeschaltete Puppe sprechen und auch alles in ihrem Umfeld mithören“, weil die Verbindung völlig ungesichert sei.

Hersteller ignoriert Kritik

„Dieses Sicherheitsrisiko muss dem Unternehmen schon länger bekannt sein, denn es gibt genug Berichte im Internet, in denen von einem ,Hack’ der Puppe berichtet wird, zum Beispiel in einem BBC-Beitrag von Jänner 2015. Geändert hat sich aber wenig“, kritisierte Ulrike Docekal vom VKI.

Weiters fanden die Tester illegale Klauseln in den Nutzungsbedingungen. „Alles, was die Kinder der Puppe erzählen“, werde an die US-Firma „Nuance Communications“ übermittelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sehen die Möglichkeit der Nutzung dieser Daten für zielgerichtete Werbung vor, ebenso die Weitergabe an Dritte. Der VKI überlegt dagegen vorzugehen.

Puppe macht Schleichwerbung für Disney

Neben einprogrammierten Gesprächstexten rede Cayla ungefragt auch darüber, wie sehr sie zum Beispiel Disneyfilme liebe - der App-Hersteller „Toy Quest“ stehe in Geschäftsbeziehung zu Disney. Auch hier prüfe der VKI ein rechtliches Vorgehen. „Es ist in unseren Augen wesentlich, dass vor allem bei Kindern, die hier besonders schutzbedürftig sind, auf die Einhaltung der Persönlichkeits- und der Konsumentenschutzrechte geachtet wird“, sagte Docekal.

Screenshot der "Cayla"-App

VKI

Über eine App wird „Cayla“ mit dem Internet verbunden und hört dann alles mit

VKI unterstützt bei Rückgabe

Der VKI bietet Kunden, die „Cayla“ bestellt oder bereits gekauft haben und es nicht mehr wollen, Hilfe bei der Rückgabe an. Zudem raten die Konsumentenschützer: „Reden Sie mit ihrem Kind darüber, was das Spielzeug kann und was es bedeutet, dass es mit dem Internet verbunden ist. Lassen Sie die Puppe nicht eingeschaltet herumliegen, sie funktioniert wie ein Bluetooth-Kopfhörer, und Fremde können einfach via Bluetooth die Verbindung zur Puppe herstellen.“ Kunden, die diese Bedenken teilen, sollten sich beim Handel und den Herstellern beschweren.

Generell appellieren die Konsumentenschützer an die Eltern, sich bei der Anschaffung von internetfähigem Spielzeug gut zu überlegen, ob der Anbieter einen wirksamen Schutz der Daten garantieren kann. Hersteller sollten zudem von Gesetzgeberseite in die Pflicht genommen werden, für die nötige Datensicherheit unter Einsatz aller technischen Mittel zu sorgen.

Roboter iQue

Screenshot iQue-robot.de

Auch der Roboter i-Que lauscht den Gesprächen seiner Umgebung

Beschwerde bei EU-Kommission

Auch der Europäische Verbraucherverband (BEUC) warnt vor vernetzten Spielzeugen. „Kinder sind besonders gefährdet und haben Anspruch auf Produkte und Dienstleistungen, die ihre Rechte schützen“, sagte BEUC-Direktorin Monique Goyens. Solange die Hersteller nicht bereit seien, dies ernstzunehmen, seien internetverbundene Spielzeuge für Kinder nicht geeignet.

Neben der Puppe „Cayla“ stelle auch der Roboter i-Que ein „ernsthaftes Risiko“ für die Rechte von Kindern auf Privatsphäre und Sicherheit dar, teilte der Verband am Dienstag in Brüssel mit. Noch im Laufe des Tages werde eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

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