Kreditumschuldung: Außer Spesen nichts gewesen

In Zeiten niedriger Zinsen sind Kredite meist zu günstigen Konditionen zu haben. Wer zusätzliches Geld benötigt kann oft auf einen günstigeren Kredit umsteigen. Das Umschulden eines Kredits kann aber auch gehörig in die Binsen gehen. Statt einen höheren Kreditrahmen mit besseren Konditionen zu erhalten, blieb eine Niederösterreicherin letztlich auf Bearbeitungsgebühren von 3.000 Euro sitzen.

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Eine Konsumentin aus Niederösterreich wollte eine neue Gartenwohnung erwerben. Einen geeigneten Baugrund fand sie bei dem Bauträger Aura Wohnungseigentumsgesellschaft m.b.H. Bald war eine Finanzierung vereinbart, einen Teil zahlte die Kundin aus eigener Tasche, für den Rest wurden Darlehen bei der S-Bausparkasse und dem Land Niederösterreich aufgenommen. Vertriebspartner der Darlehen war die Erste-Bank.

Probleme beim Umschulden des Wohnbaukredits

Einige Zeit später wollte die Konsumentin ihren Kredit aufstocken und wandte sich an ihren Finanzberater. Dieser bemängelte die Konditionen und riet, den Kredit auf ein anderes Bankinstitut zu übertragen. Vermeintlich günstigere Konditionen fand der Berater bei der BAWAG und machte sich daran, den Kredit umzuschulden.

Der neue Vertrag mit der BAWAG wurde unterzeichnet, nach etwa einem Monat folgte die Ernüchterung. Ihr Berater habe sie angerufen, so die betroffene Konsumentin gegenüber help.ORF.at, und habe ihr mitgeteilt, dass man den Kreditvertrag bei der BAWAG stornieren müsse, da sie anderenfalls die Wohnbauförderung verlieren würde. Der Berater habe gemeint, die BAWAG habe ihn viel zu spät über diesen Umstand informiert, erzählt die Niederösterreicherin. Da es sich bei der Wohnbauförderung um einen nicht unwesentlichen Betrag gehandelt habe, habe sie also versucht, vom Vertrag zurückzutreten.

500-Euro-Geldscheine

APA/dpa-Zentralbild/Jens Kalaene

Der Versuch, einen Kredit umzuschulden, kam eine Konsumentin teuer zu stehen

Kundin musste 3.000 Euro Gebühren zahlen

Gemäß dem damals gültigen Wohnbauförderungsmodell des Landes Niederösterreich bestand die Finanzierung zu einem nicht unerheblichen Teil aus einem Direktdarlehen sowie einem Zuschuss des Landes Niederösterreich. Diese Förderungen, so sei ihr von ihrem Finanzberater mitgeteilt worden, würden durch die Umschuldung verloren gehen. Ein Rücktritt vom Vertrag war jedoch aufgrund der abgelaufenen Rücktrittsfrist nicht mehr möglich. Laut BAWAG wurde der Kredit also ausgezahlt und sofort wieder zurückgebucht. Zusätzlich musste die alleinerziehende Mutter Bearbeitungsgebühren von 3.000 Euro berappen. Ein Ersuchen um Kulanz lehnte die BAWAG ab.

Wer für das Schlamassel letztendlich verantwortlich ist, ließ sich nicht im Detail klären. Baufirma und Finanzberater schieben einander gegenseitig die Verantwortung zu. Er habe keinerlei Informationen darüber gehabt, dass bei einer Finanzierung durch eine andere Bank der Zuschuss gestrichen würde, so der Finanzberater in einer Stellungnahme gegenüber help.ORF.at. Das hätte ein Profi mit dem nötigen Fachwissen aber in Erfahrung bringen müssen, kontert die AURA. Der Berater beziehungsweise die neue Bank hätten die Förderung des Landes Niederösterreich lediglich neu anfordern müssen.

VKI: Finanzberater müssen korrekt informieren

Auch Joachim Kogelmann, Jurist beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), möchte keine abschließende juristische Bewertung des Falles abgeben, sieht generell aber doch den Finanzberater in der Bringschuld. Dieser habe in so einer Situation den juristischen Status eines Sachverständigen. Wenn ein Finanzberater zu einer Umschuldung rate, dann müsse er sich über allfällige Probleme, die für den Verbraucher hier entstehen können, genau informieren. Denkbar sei auch, so Kogelmann, dass sich ein Berater selbstständig über Erfordernisse, wie zum Beispiel über die Bedingungen der Wohnbauförderung, zu informieren habe.

Berater seien darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, genaue Dokumentationen über das Beratungsgespräch anzufertigen. Um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen, rät der Jurist auch den Konsumentinnen und Konsumenten, bei Beratungsgesprächen aller Art nicht nur der eigenen Erinnerung zu vertrauen. Es sei empfehlenswert, selbstständig entsprechende Dokumentationen anzufertigen und Zeugen zum Beratungsgespräch mitzubringen.

Die betroffene Niederösterreicherin möchte, wie sie sagt, von Finanzberatungen in nächster Zeit Abstand nehmen. Sie konnte die Bearbeitungsgebühren mittlerweile abstottern, ihr Finanzberater hat auf sein Honorar zur Gänze verzichtet. Ein wirklich lohnendes Geschäft dürfte das Ganze wohl nur für die BAWAG gewesen sein. Die Bank konnte einen Kredit vergeben, bekam diesen umgehend wieder retour und konnte Bearbeitungsgebühren von 3.000 Euro kassieren.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

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