Lebensversicherung: „Ewiges“ Rücktrittsrecht könnte fallen
Bereits im vergangenen Herbst versuchte die SPÖ-ÖVP-Regierung knapp vor der Nationalratswahl eine entsprechende Gesetzesänderung einzubringen, nahm dann aber davon Abstand. Laut Information der AK dürfte der nunmehr am Tisch liegende Änderungsvorschlag jenem entsprechen, der schon im Vorjahr zur Diskussion stand.
Millionen abgewickelte Verträge betroffen
Umstritten ist vor allem der Umstand, dass das „lebenslange Rücktrittsrecht“ bei Fehlberatung fallen soll. Derzeit können Lebensversicherungen auch lange nach Ablauf des Vertrages noch gekündigt werden, wenn die Versicherung falsch oder gar nicht über bestehende Rücktrittsrechte aufgeklärt hat. Den Kunden steht in diesem Fall die Rückerstattung aller Einzahlungen plus angefallener Zinsen zu. SPÖ und ÖVP wollten diese derzeit unbefristete Möglichkeit ursprünglich auf einen Monat nach Erfüllung eines Vertrages befristen, auch im Falle eines normalen Vertragsablaufs.
Werde nun der Abänderungsantrag angenommen, dann wäre ab 30. April ein Rücktritt - insbesondere von alten und bereits ausbezahlten bzw. rückgekauften - Lebensversicherungsverträgen nur noch binnen einem Monat ab Rückkauf oder Auszahlung möglich, so Peter Kolba, Klubobmann der Liste Pilz. Das würde bedeuten, dass bei Millionen bereits abgewickelten Verträgen das Rücktrittsrecht nur noch bis Ende April wahrgenommen werden könnte. Das dafür zuständige Justizministerium wollte zu dem Thema keine Stellungnahme abgeben.
Publiziert am 16.03.2018