EU verschärft Auflagen für Bioputzmittel

Bioreinigungsmittel müssen in der EU ab sofort strengere Auflagen erfüllen. Produkte mit dem EU-Umweltzeichen auf der Packung dürfen kein Mikroplastik mehr enthalten. Auch bestimmte für Mensch und Umwelt schädliche Chemikalien werden verboten.

Die strengeren Auflagen gelten für Seifen, Waschmittel, Geschirrspülmittel und Allzweckreiniger, die das EU-Umweltzeichen mit der grün-blauen Blume auf der Packung tragen.

Zusatz schädlicher Chemikalien verboten

Die Bioreinigungsmittel dürfen nun kein Triclosan mehr enthalten, ein bakterienhemmender Wirkstoff, der im Verdacht steht zu Antibiotikaresistenzen zu führen. Auch der Zusatz von Mikroplastik, schädlichen Duftstoffen, Phosphaten und Borsäure ist verboten. „Die Produkte werden genauso gut funktionieren und kein giftiges Erbe hinterlassen, das künftige Generationen beseitigen müssen,“ so Monique Goyens vom europäischen Verbraucherverband Beuc.

Etwa 40.000 Produkte tragen bisher das EU-Umweltzeichen, 8.000 davon sind Reinigungsmittel. Die Nutzung des Ökolabels ist freiwillig. Teilnehmende Unternehmen haben nun zwölf bis 18 Monate Zeit, um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Plastikverpackungen von Bioputzmitteln müssen sich künftig recyceln lassen.

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