Facebook-Sammelklage: EuGH soll entscheiden

Max Schrems möchte eine Sammelklage gegen Facebook in Österreich einbringen. Facebook vertritt die Meinung, dass die österreichische Justiz nicht zuständig ist. Der Oberste Gerichtshof (OGH) legt die Datenschutzklage nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, die Frage der Zulässigkeit einer Sammelklage in Österreich gegen Facebook dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen. Der Jurist Max Schrems möchte, auch im Namen anderer Betroffener, eine Sammelklage gegen Facebook einbringen. Der Jurist wirft dem Konzern unter anderem die Verwendung ungültiger Datenschutzbestimmungen und die illegale Weitergabe von Nutzerdaten vor. Facebook zweifelt an der Zuständigkeit der österreichischen Justiz und ist der Ansicht, dass ein solches Verfahren in Irland stattfinden müsste, wo der Konzern seinen europäischen Firmenhauptsitz hat.

VKI: Europäische Komission bei Sammelklage säumig

Der Jurist Peter Kolba vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) kennt das Problem. Wenn Konsumenten ihre juristischen Ansprüche im Rahmen einer Sammelklage etwa an den VKI abtreten, dann verlieren sie das Recht auf ihren Verbrauchergerichtsstandort, also das Recht gegebenenfalls zu Hause klagen zu können. Eine höchst unbefriedigende Situation. Der VKI habe sich bereits im Jahr 2005 an die Europäische Kommission gewandt, um eine Reform anzuregen, so Kolba gegenüber help.ORF.at. Man habe bis heute keine Antwort erhalten.

PC Bildschirm Facebook

ORF.at/Zita Köver

EuGH entscheidet über Sammelklage gegen Facebook

Schrems argumentiert, dass er Facebook nicht als Verein, sondern als privater Verbraucher nutze. Als solcher habe er laut EU-Recht die Möglichkeit die Klage in Wien einzubringen.

Das Oberlandesgericht (OLG) hatte ursprünglich in zweiter Instanz entschieden, dass Schrems als „Verbraucher“ seine eigenen Ansprüche in Wien einbringen kann, jedoch aus prozessrechtlichen Gründen die Möglichkeit einer Sammelklage verneint.

Europäischer Gerichtshof ist am Zug

Der EuGH soll nun entscheiden, ob die Facebook-Nutzer, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, ihre Ansprüche gegen Facebook in Österreich statt an ihrem eigenen Wohnort geltend machen können. Aus der Sicht von Schrems „kann es keinen Unterschied machen, ob ein Nutzer einem anderen Nutzer seine Ansprüche überträgt – beide bleiben schutzwürdige Verbraucher.“

VKI Jurist Kolba wünscht Max Schrems vor dem EuGH viel Erfolg, drängt aber weiter auf eine umfassendere Reform der Sammelklage. Sollten Konsumenten ihre juristischen Ansprüche zwar an Einzelpersonen abtreten können, nicht aber an Organisationen wie den VKI, dann werde die Lage letztlich nur noch undurchschaubarer. Außerdem seien Einzelpersonen in der Praxis wohl kaum in der Lage, große Verfahren wie Sammelklagen tatsächlich zu finanzieren.

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