Ein „Ja“ am Telefon ist kein Vertrag

Telefonkeiler wissen, wie sie Verbraucher unter Druck setzen, damit diese vorschnell einem Vertrag zustimmen. Eine Help-Hörerin bekam einen solchen Werbeanruf von ihrem Mobilfunkanbieter „3“, doch der versprochene Bonus stellte sich als zusätzlicher Vertrag heraus.

Die Konsumentin war bereits Kundin des Mobilfunkanbieters Hutchison Drei, als ihr in einem Werbeanruf von Drei ein neuer Router und ein Nachlass auf ihre Grundgebühr angeboten wurden. Erst auf ihre ausdrückliche Nachfrage habe sie von der Mitarbeiterin des Callcenters erfahren, dass mit diesem Treuebonus auch eine Änderung ihres Handyvertrags verbunden sei.

„Dürfen keine Informationen schicken“

Ihre Bitte um Zusendung von Informationen über das Angebot sei mit der Begründung abgelehnt worden, man dürfe das nicht. „Ich wurde informiert, dass das bereits ein neuer Vertrag sei, wenn man mir etwas zuschickt“, so die Verbraucherin. Sie habe das Angebot daraufhin abgelehnt. Trotzdem befürchtet sie, dass Drei ihren bestehenden Handyvertrag ohne ihre Zustimmung geändert hat.

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Ein „Ja“ am Telefon genügt nicht, damit ein Vertrag geändert wird oder zustande kommt, so Sebastian Schumacher, Rechtsberater bei help.ORF.at. Verbraucher müssen den Vertrag vorher zu Gesicht bekommen und ihn schriftlich bestätigen. Ausgenommen davon sind lediglich geringfügige Alltagsgeschäfte wie eine Pizzabestellung. Das ist im Gesetz über Fernabsatzgeschäfte geregelt, das Verbraucher besonders schützt, damit sie am Telefon nicht überrumpelt werden.

Einmal Ja am Telefon reicht nicht

Wer über das Telefon einen Vertrag abschließt, hat das Recht, dass ihm der Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger zugeschickt wird. Das kann ein Brief sein oder ein E-Mail, in dem das Unternehmen sein Angebot darlegt. „Erst wenn der Verbraucher das unterzeichnet und wieder retourniert hat, ist er an seine Vertragserklärung gebunden“, so der Jurist. Unterschreibt der Verbraucher nicht, kommt auch kein Vertrag zustande.

ein Werbeplakat des Mobilfunkers Hutchison Drei

APA/HERBERT NEUBAUER

Ein Ja genügt bei Werbeanrufen nicht für einen Vertragsabschluss

Schumacher rät generell zu Vorsicht bei Vertragsabschlüssen über das Telefon. Bei Anrufen von einem Callcenter sollte man besonders hellhörig sein, wenn die Zustimmung zu einer Vertragsänderung verlangt wird. Verbraucher, die sich doch vorschnell am Telefon in einen Vertrag drängen ließen und das Angebot bereits schriftlich bestätigt haben, können trotzdem innerhalb von 14 Tage vom Vertrag zurücktreten.

Vage Auskünfte von Drei zum Vertragsabschluss

Der Mobilfunkanbieter Drei meint zur Beschwerde der Niederösterreicherin, dass wohl ein Missverständnis vorliege. Der aktuellen Handyvertrag der Kundin sei nicht geändert worden. Man habe ihr nur als Bonus einen neuen Datentarif mit einem zusätzlichen Vertrag angeboten. Gegenüber help.ORF.at begründet Drei die Weigerung, Informationen wie im Gesetz vorgeschrieben zuzusenden damit, dass es sich meist um individuelle Angebote für Kunden handle. „Wir bemühen wir uns darum, das Offert nur mündlich zu kommunizieren“, so das Unternehmen.

Drei-Shop in der Wiener Mariahilfer Straße

ORF.at/Michael Baldauf

Ein Treuebonus von Drei stellt sich als zusätzlicher Vertrag heraus

Unklar bleibt trotz mehrfacher Nachfrage, wie ein neuer Vertrag überhaupt zustande kommt. Drei teilt dazu lediglich mit, dass der sogenannte Serviceantrag für den Kunden im Paket mit dem Router enthalten sei. "Über die Unterschrift bei der Entgegennahme vom Postboten, die Drei wiederum vom Postboten übermittelt bekommt, wird der Serviceantrag auch auf Seite von Hutchison Drei Austria aktiv“, so das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme. Unbeantwortet bleibt die Frage, wann und wie der Kunde vor seiner Unterschrift ausreichend über die Vertragsdetails informiert wird.

Nicht unter Druck setzen lassen

Laut österreichischer Post werden Router von Drei üblicherweise in einem Paket zugestellt, auf dem außen der Vertrag ähnlich einem Lieferschein angebracht ist. Der Kunde müsse sich bei der Übernahme des Pakets mit Unterschrift und Pass oder Führerschein ausweisen. Dieser Beleg werde dann an das Mobilfunkunternehmen retourniert.

Dieses Vorgehen reiche nicht aus, damit ein Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz überhaupt zustande kommt, so Schumacher. Konsumenten sollten sich daher nicht unter Druck setzen lassen. Korrekt wäre es, wenn der Mobilfunkanbieter Kunden am Telefon von sich aus über Einzelheiten des Vertrags informiert und ihnen auch die nötigen Unterlagen zusendet, damit sie sich den Vertrag in Ruhe durchlesen können bevor sie unterschreiben.

Karin Fischer, help.ORF.at

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