Verbraucher werden gestärkt: EU-Sammelklage kommt
Die Richtlinie soll es Verbraucherschutzorganisationen ermöglichen, grundsätzlich überall in der EU Klagen mehrerer Verbraucher aus demselben Grund und gegen dasselbe Unternehmen zu bündeln. Stellvertretend sollen sie Ansprüche auf Schadenersatz, Preisminderungen und Ersatzlieferungen einklagen können.
Zwei Jahre Zeit für Umsetzung
Die EU-Staaten müssen die neuen Regeln nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. In Deutschland gibt es mit der Musterfeststellungsklage bereits eine Möglichkeit für Kollektivklagen.
Künftig können Verbraucher jedoch auch in anderen EU-Staaten ihre Rechte durchsetzen. Qualifizierte Institutionen wie Verbraucherverbände können dann stellvertretend für die Geschädigten gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen. In jedem EU-Staat soll zumindest eine Organisation dazu berechtigt sein, wie das Europaparlament mitteilte.
Auch gegen Flug- und Bahngesellschaften
In einem wichtigen Punkt setzten sich die Parlamentarier gegen die EU-Staaten durch: Auch Flug- und Bahnrechte werden von den neuen Regeln umfasst. Darüber hinaus können Sammelklagen etwa bei Fragen des Datenschutzes, bei Finanzdienstleistungen sowie bei Energie-, Umwelt- und Gesundheitsfragen eingereicht werden - neben den allgemeinen Verbraucherschutzrechten.
Vor einem Missbrauch dieser Klagemöglichkeit sollen Unternehmen durch die neuen Regeln geschützt werden. Abschreckend soll das Prinzip wirken, dass der Verlierer eines Prozesses für die Kosten aufkommt. Zudem können Gerichte und Behörden zum frühestmöglichen Zeitpunkt entscheiden, einen offensichtlich unbegründeten Fall fallen zu lassen, wie das Parlament mitteilte. In den USA sind Sammelklagen ein lukratives Geschäftsmodell für Anwaltskanzleien.
Publiziert am 23.06.2020