Edelweiss Versand verrechnet unbestellte Artikel

Von der Firma Edelweiss Versand bestellte eine Konsumentin eine Reihe von Haushaltsprodukten. Geschickt wurden ihr aber gleich vier Produkte mehr, als sie geordert hatte. Man habe sich erlaubt, „verschiedene, für Sie interessante Beilagen zu Ihrer Ware mit zu packen“, hieß es auf der Rechnung. Wer unbestellte Ware ins Haus bekommt, muss diese aber nicht bezahlen und darf sie sogar behalten.

Per Postwurf erhielt eine pensionierte Steirerin einen Katalog der Firma Edelweiss Versand. Angeboten wurden Haushaltsartikel aller Art. Von Grassamen und Toilettenartikeln, bis hin zu Kleidung, Süßwaren, Gartenschuhen und Pflanzen. Sie bestellte einen Mikrowellen-Schnellkochsack für Kartoffeln, ein Set Nähnadeln und einen WC-Reiniger zu einem Gesamtpreis von 45 Euro.

Rechnung hat sich verdoppelt

Bekommen hat sie aber vier Produkte mehr als bestellt. Der Edelweiss Versand hatte unter anderem ein Scheren-Set und einen China-Balsam dazu gepackt. Statt der vereinbarten 45 Euro wurden knapp 85 Euro in Rechnung gestellt. Auf der Rechnung schrieb das Unternehmen: „Wir haben für Sie interessante Beilagen mit zu Ihrer Ware gepackt. Wir denken, dass diese speziell für Sie von besonderem Interesse sind.“

Die Steirerin fühlte sich provoziert, packte sämtliche Artikel, die sie nicht bestellt hatte, zusammen und schickte das Paket wieder retour. Um sich weitere Scherereien zu ersparen, übernahm sie sogar die Portokosten.

Dubioses Unternehmen mit Sitz in Malta

Bei der Arbeiterkammer (AK) Steiermark gehen bereits seit dem Jahr 2013 jährlich mehrere Beschwerden zu dieser Firma ein, sagt Bettina Schrittwieser, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung. Auch help.ORF.at hat bereits mehrfach berichtet. Die Firma würde sich absichtlich den Touch geben, ein traditionelles österreichisches Unternehmen zu sein, indem sie etwa mit dem Namen Edelweiss wirbt, so Schrittwieser.

In Wahrheit verberge sich hinter diesem Pseudonym ein Unternehmen mit dem Namen Shopping Alliance Limited. Die Firma hat ihren Sitz in Malta und tritt unter mehreren Namen auf. Darunter Bezeichnungen wie „Janus Handelskontor“, „Bela Vita“, „Der beste Preis“ oder eben „Edelweiss Versand“.

Nicht bestellte Produkte darf man behalten

Meist locke die Firma allerdings mit Gewinnspielen, so Schrittwieser. Konsumentinnen und Konsumenten berichten von Gewinnzusagen zwischen 3.000 und 20.000 Euro. Das versprochene Geld würde man aber erst bekommen, wenn man eine Bestellung aufgibt. In der Folge würde jedoch kein Gewinn ausgeschüttet. Stattdessen würden, wie im Fall der Steirerin, mehr Produkte zugesendet und verrechnet, als man bestellt hat.

Rechtlich sei die Sache eindeutig im Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt, sagt die AK-Juristin: „Was nicht bestellt wurde, muss nicht bezahlt werden, auch wenn man es zugesandt bekommt.“ „Man könne diese Produkte behalten, man könne sie verwenden oder auch wegwerfen. Man sei aber nicht dazu verpflichtet, sie zurückzuschicken“, so Schrittwieser.

„Edelweiss Versand“ bereits mehrfach verurteilt

Da die „Shopping Alliance Limited“ über keine Emailadresse verfügt, habe man das Unternehmen bisher erfolglos telefonisch zu einer Stellungnahme aufgefordert, so Schrittwieser. In so einem Fall werde sofort aufgelegt. Im Jahr 2014 ist das Unternehmen „Shopping Alliance Limited“ übrigens vom Landesgericht (LG) Graz wegen „falscher Gewinnversprechungen“ verurteilt worden. Dem in diesem Fall betroffenen Konsumenten wurden 24.000 Euro zugesprochen. In einem anderen Fall vor dem Wiener Bezirksgericht für Handelssachen wurde das Unternehmen sogar zu einer Zahlung von 35.000 Euro verurteilt.

Vorsicht bei dubiosen Gewinnversprechen

Generell empfiehlt AK-Juristin Schrittwieser, nicht an Gewinnspielen teilzunehmen, bei denen man nicht sicher weiß, welches Unternehmen dahintersteht. Bei der Bestellung aus Versandkatalogen rät die Konsumentenschützerin, genau auf das Impressum zu achten. Dort sollten der Firmensitz und auch eine E-Mail-Adresse vermerkt sein. Beim „Edelweiss Versand“ findet man im Impressum lediglich eine Postfachadresse. Wenn kein ordnungsgemäßes Impressum vorhanden ist, beziehungsweise nur eine Postfachadresse eingetragen ist, könnte man vermuten, dass es sich um ein unseriöses Unternehmen handelt, so Schrittwieser.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at

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