Beschwerden über Lieferverzug bei Onlineshops

Die Ware ist im Onlineshop bestellt, doch die angekündigte Lieferzeit längst überschritten. Egal, ob E-Bikes oder Masken - die Beschwerden über Verzögerungen bei der Lieferung nehmen zu. Schwierig ist es vor allem bei Firmen, die ihre Ware zwar in der EU verkaufen, diese aber aus China beziehen. Wenn die Bestellung nicht ankommt, muss man das nicht hinnehmen.

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Es sind vor allem Produkte, die mit Gesundheit zu tun haben, die sehr verspätet oder gar nicht eintreffen – Schutzmasken zum Beispiel oder Desinfektionsmittel. Aber auch bei Sportgeräten gibt es Verzögerungen, weil Händler nicht liefern können.

Verkauf in Europa, Lieferung aus China

„Viele Beschwerden betreffen Onlineshops, die angegeben, sie hätten die Produkte lagernd. Geliefert wird dann aber direkt vom Hersteller aus China“, so Thorsten Behrens von der Watchlist Internet, einer Informationsplattform zu Internetbetrug. Diese Waren würden oft erst bis zu zwölf Wochen später ankommen.

Diese „Chinashops“ sind zwar keine Fakeshops, aber sie agieren in einem rechtlichen Graubereich. Auf ihren Internetseiten gibt es Kontaktmöglichkeiten, sogar ein Impressum findet sich. Bloß mit der Lieferung will es einfach nicht klappen. Ewig muss man als Konsument da nicht warten.

Nachfrist bei Lieferverzug

Wenn sich die Zustellung verzögert, kontaktiert man am besten den Händler und setzt eine angemessene Nachfrist. Meist sind das sieben bis zehn Tage. Verstreicht auch diese Frist, hat man das Recht vom Vertrag zurückzutreten und das Geld zurückzufordern.

Dabei ist wichtig, welche Lieferzeiten mit dem Shop ausgemacht waren. Derzeit heiß es bei vielen – auch österreichischen - Firmen nur lapidar, dass „es zu Lieferverzögerungen kommen“ könne. Rechtlich sei so ein Hinweis auf Lieferverzögerungen aber unerheblich, denn Händler müssten immer den spätesten Liefertermin angeben.

„Sind vier bis sechs Tage Lieferzeit angegeben, dann muss die Ware nach sechs Tagen da sein. Egal, ob auf der Webseite steht, dass es sich verzögern kann“, so Behrens. Der Händler müsste in diesem Fall eben eine längere Lieferfrist angeben, zum Beispiel 14 Tage.

Welche Lieferfristen gelten

Oft ist es aber gar nicht so einfach, das genaue Lieferdatum herauszufinden. Gibt es gar keine Angaben, gilt das, was in den den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht. Es lohnt sich also ein Blick ins Kleingedruckte. In Österreich gilt generell eine Frist von 30 Tagen, wenn das Lieferdatum gar nicht genannt wird. Es kann auch sein, dass bei einem konkreten Produkt ein kürzerer Liefertermin als in den AGB angegeben ist. Dann gilt das, was beim Produkt steht. Händler können sich nicht auf längere Fristen im Kleingedruckten herausreden.

Website  des Onlineshops medicta.de

watchlist-internet.at

Unterschiedliche Liefertermine im Onlineshop sorgen für Verwirrung

„Höhere Gewalt“ keine Ausrede für Verspätung

Nicht nur beim Händler kann es zu Lieferverzögerungen kommen, auch bei den Zustellern läuft es derzeit nicht ganz rund. Jüngstes Beispiel sind die Coronavirus-Infektionen bei der Post, die zu einem Rückstau führten. Wer aber letztlich schuld ist, wenn ein Paket nicht ankommt, sei für Konsumenten unerheblich, so Behrens. Denn der Vertrag wird mit dem Händler abgeschlossen.

Wie der Händler das Produkt liefert – ob er es selbst vorbei bringt oder einen Transportdienstleister beauftragt - könne Konsumentinnen und Konsumenten egal sein. „Natürlich muss man derzeit ein Auge zudrücken, weil sehr viele Pakete unterwegs sind und die Post und andere Paketdienstleister Probleme haben.“

Mitarbeiter legt Amazon-Paket auf ein Transportband

APA/dpa/Swen Pförtner

Verspätungen von drei bis vier Tagen sollte man derzeit tolerieren

Die Verzögerung müsse aber im Rahmen bleiben. Drei, vier Tage seien noch in Ordnung, länger aber nicht. Die Coronavirus-Pandemie sei jedenfalls kein Grund für einen Lieferverzug. Das Argument der „höheren Gewalt“ lässt der Experte der Watchlist Internet nicht gelten.

Tipp: Kauf auf Rechnung

Oft verweisen Verkäufer die Konsumenten bei einer Verzögerung an den Zusteller. Doch es nicht die Aufgabe der Konsumenten einem Paket hinterher zu telefonieren – das muss der Händler machen. Hat er bei der Bestellung gar geschlampt, können Verbraucher Schadenersatz fordern.

Ärgerlich ist es, wenn die Lieferung auf sich warten lässt, die Ware aber bereits per Vorkasse bezahlt wurde. Denn ist man Betrügern aufgesessen, ist das Geld weg. Watchlist Internet empfiehlt daher stattdessen den Kauf auf Rechnung. Da wird erst bezahlt, wenn das Produkt geliefert wurde.

Wie man sein Geld zurückbekommt

Geht alles schief, die Ware kommt nicht und der Onlineshop ist nicht mehr erreichbar, hilft nur der Rechtsweg. Kostenlos kann man sich bei der Rechtsanwaltskammer und bei Bezirksgerichten am Amtstag beraten lassen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich und der Internet Ombudsmann können ebenfalls weiterhelfen und ein Schlichtungsverfahren mit dem Händler einleiten. Weiters gibt es noch die Mahnklage, mit dem sich Forderungen schnell durchsetzen lassen, ohne dass die Kosten explodieren.

Karin Fischer, help.ORF.at

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