VKI-Hilfe für AUA- und Laudamotion-Kunden verlängert

Seit Ende April haben sich beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) mehr als 9.000 Konsumentinnen und Konsumenten gemeldet, die ihren Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises bei den Fluggesellschaften AUA und Laudamotion geltend machen möchten. Der VKI unterstützt sie dabei kostenlos, die Aktion wurde bis bis 30. Juni verlängert.

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben zu flächendeckenden Flugabsagen und Stornierungen besorgter Kunden geführt. Seit Mitte März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. In derartigen Fällen entfällt die Zahlungsverpflichtung der betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten. Sie haben das Recht, für stornierte Flüge den vollen Ticketpreis zurückzubekommen.

Unterstützung ist kostenlos

In der Praxis werden von den Fluglinien aber oftmals nur Gutscheine oder eine Umbuchung des Flugtickets angeboten. Betroffenen stehe es natürlich frei, einen Gutschein oder eine Umbuchung des Fluges zu akzeptieren, so der VKI. Bestehen Kunden aber auf die Rückerstattung des Ticketpreises, sind Fluglinien nach Artikel 8 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung aber dazu verpflichtet, binnen sieben Tagen den vollständigen Ticketpreis zurückzuzahlen.

Beim VKI meldeten sich bereits rund 5.900 Betroffene, die Ansprüche gegen die AUA geltend machen. Mehr als 3.200 Betroffene haben Rückforderungen gegen Laudamotion angemeldet. Der VKI bietet allen Konsumentinnen und Konsumenten, die einen Flug bei AUA oder Laudamotion gebucht haben und das Geld für den Ticketpreis zurückverlangen, auch weiterhin eine kostenlose Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an. Die Aktion wurde bis 30.06.2020 verlängert. Betroffene können sich hier melden.

Link:

Mehr zum Thema: