Brief verspätet: Deutsche Post muss 18.000 Euro zahlen

Die Deutsche Post muss für die verspätete Zustellung eines Expressbriefes knapp 18.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das hat ein deutsches Gericht nun entschieden.

Eine Frau aus Bayern wollte 2017 bei ihrem Arbeitgeber - einer Klinik - Ansprüche von mehr als 20.000 Euro für Urlaub geltend machen, den sie wegen Schwangerschaft und Elternzeit nicht hatte nehmen können. Dies musste sie bis zum 30. September 2017 schriftlich tun. Am Freitag, den 29. September, gab sie den Brief bei der Post auf und wählte die Versandmethode „Expresszustellung mit dem Zusatzservice Samstagszustellung“. Porto: 23,80 Euro.

Der Brief kam jedoch erst am 4. Oktober beim Arbeitgeber an - der daraufhin die Ansprüche der Frau zurückwies und nicht zahlte. Die Frau verklagte daraufhin die Deutsche Post AG.

Ein Mann steht vor dem offenen Briefkasten und blättert seine Post durch

Deutsche Post DHL Group

Post: „Beschriftung am Briefkasten fehlte“

Das Gericht gab der Klägerin recht, da die Post ihren Teil des zwischen den Parteien geschlossenen Frachtvertrags nicht erfüllt habe. Die Argumentation der Post, wonach der Zusteller den Brief am 30. September nicht habe zustellen können, weil der Briefkasten der Klinik nicht beschriftet gewesen sei, ließen die Richter nicht gelten.

Bei der Sendung habe es sich offenkundig um eine solche gehandelt, bei der die Einhaltung der Lieferfrist für die Absenderin von besonderer Bedeutung und Wichtigkeit war. Dies ergebe sich aus der vereinbarten Zusatzleistung „Samstagszustellung“ und dem erheblichen Porto von 23,80 EUR. Der Zusteller habe die Pflicht gehabt, an der rund um die Uhr besetzten Klinkpforte nachzufragen, ob der Briefkasten der richtige sei, so das Gericht.

Mit der jetzigen Entscheidung bestätigt das Oberlandesgericht (OLG) Köln ein Urteil des Bonner Landgerichts, das der Klägerin den Schadenersatz zuvor bereits zugesprochen hatte.

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