VKI: Kostenlose Hilfe für AUA- und Lauda-Kunden

Beim Verein für Konsumentenschutz (VKI) häufen sich Beschwerden, wonach wegen der Coronavirus-Pandemie abgesagte Flüge nicht erstattet werden. Kunden von Austrian Airlines (AUA) und Laudamotion würden lediglich Gutscheine oder Umbuchungen angeboten. Der VKI unterstützt ab sofort Konsumenten kostenlos bei der Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber beiden Fluglinien.

Grundsätzlich ist die Rechtslage klar: Findet der Flug nicht statt, haben betroffene Kunden laut EU-Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises. Die von den Fluglinien derzeit gerne angebotenen Gutscheine und Möglichkeiten zur Umbuchung auf ein späteres Flugdatum müssen nicht akzeptiert werden.

Tickets werden „ruhend gestellt“

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben zu flächendeckenden Flugabsagen und Stornierungen besorgter Kunden geführt. Seit Mitte März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. In derartigen Fällen entfalle die Zahlungsverpflichtung der betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten, so der VKI. Sie haben das Recht, für stornierte Flüge den vollen Ticketpreis zurückzubekommen und müssten daher weder einen Gutschein akzeptieren noch einer Umbuchung des Fluges zustimmen.

In der Praxis würden von den Fluglinien aber oftmals nur Gutscheine oder eine Umbuchung des Flugtickets angeboten. Die AUA habe auf eine Anfrage einer Konsumentin etwa geschrieben, „Ihre Tickets, (...), können nun bis 31. August 2020 ruhend gestellt werden. Der aktuelle Ticketwert bleibt dabei bestehen. Bis zu diesem Datum haben Sie Zeit, ein neues Abflugdatum bekannt zu geben. Die neue Reise muss bis 31. Dezember 2020 gestartet werden, auch die Destination kann im Rahmen dieser Kulanzregelung gebührenfrei geändert werden.“

„Kunden werden im Kreis geschickt“

Bei Laudamotion werde nach Schilderungen von Betroffenen zwar die Rückerstattung des stornierten Fluges angeboten. Folgen diese dann den Anweisungen auf der Website, würden sie im Kreis geführt und landeten schließlich bei der Telefonhotline, die aufgrund der Vielzahl an Anfragen total überlastet sei.

„Es steht betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten natürlich frei, einen Gutschein oder eine Umbuchung des Fluges zu akzeptieren“, so Ulrike Wolf vom VKI. Bestünden Kunden allerdings auf die Rückerstattung des Ticketpreises, sind Fluglinien nach Artikel 8 der europäischen Fluggastrechteverordnung dazu verpflichtet, binnen sieben Tagen den vollständigen Ticketpreis zurückzuzahlen. Die derzeitige Vorgehensweise der genannten Fluglinien sei daher inakzeptabel.

Aktion bis Ende Mai befristet

Der VKI bietet deshalb ab sofort allen Betroffenen, die einen Flug bei AUA oder Laudamotion gebucht haben und das Geld für den Ticketpreis zurückverlangen, eine kostenlose Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an. Betroffene können sich hier melden. Die Aktion ist vorerst bis 31.05.2020 befristet.

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