Bausparer, Versicherung: AK warnt vor voreiliger Auflösung

Die Arbeiterkammer (AK) warnt davor, Sparbuch, Bausparer oder Lebensversicherung mit Kapitalbildung wegen eventueller coronavirusbedingter finanzieller Engpässe überstürzt zu kündigen. Stattdessen rät die AK zu kurzfristigen Vertragsänderungen wie etwa dem Pausieren der Prämienzahlung.

Eine überhastete Kündigung könne teuer kommen und werde meist zum Verlustgeschäft, so AK-Experte Christian Prantner.

Bei Lebensversicherungen und Bausparern könne man stattdessen eine Prämienfreistellung vereinbaren. Wichtig sei zu klären, was diese Zahlungspause genau bedeutet, etwa wie lange sie dauert, was mit dem Versicherungsschutz während der Stilllegung passiert usw. Auch über eventuelle Spesen könne man verhandeln.

Bei Spesen mit Bank verhandeln

Manche Versicherungen bieten laut AK für die Zeit der Coronakrise eine Prämienfreistellung an, und auch bei Auto-, Haushalts- oder Rechtsschutzversicherungen seien Vertragsänderungen im Einvernehmen möglich. Aber auch da gilt es aufzupassen, etwa auf Kosten für eine Zahlungsumstellung oder den geringeren Versicherungsschutz.

Bei der Auflösung eines täglich fälligen Sparbuchs oder -kontos ist ebenfalls Vorsicht geboten, denn es fallen Schließungsspesen an - die mitunter den Minizinsertrag gänzlich auffressen. Bei der frühzeitigen Auflösung eines Sparbuchs mit Bindungsfrist werden sogar Strafzinsen („Vorschusszinsen“) fällig, warnt die AK.

Auf Kosten aufpassen

Richtig teuer kommt die vorzeitige Auflösung von Lebensversicherungen mit Kapitalbildung (Erlebens-, Er- und Ablebens- oder fondsgebundene Versicherungen). „Wird der Vertrag nach wenigen Jahren gekündigt, dann gelangt nur der Rückkaufswert zur Auszahlung - und dieser kann beträchtlich unter der Summe der einbezahlten Prämien liegen. Der Grund für die hohen Verluste sind Kosten und Steuern, die dem Vertrag angelastet wurden“, erklärte Prantner und gab ein Beispiel:

Eine Versicherungsnehmerin, die sich an die AK gewandt hat, wollte ihre Fondspolizze nach 17 Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen. Sie hätte 2.945 Euro weniger ausbezahlt bekommen, als sie an Prämien eingezahlt hat.

Teure Vertragsauflösung

Beim Bausparen ist bei vorzeitiger Vertragsauflösung die staatliche Prämie zurückzuzahlen, außerdem müssen die Verbraucher mit niedrigeren Zinsen und Kündigungsspesen rechnen. Ein Beispiel aus der AK-Beratung: Die Auflösung eines Bausparvertrags nach drei Jahren verursachte Kosten von 210,15 Euro. „Dieser Betrag ergab sich aus dem von der Bausparkasse verrechneten Verwaltungskostenbeitrag, einer nachträglichen Abzinsung des Bausparzinssatzes und der staatlichen Prämie, die zurückzuzahlen war“, so Prantner.

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