ÖAMTC: „Flugpassagiere nicht mit Gutscheinen abspeisen“

Die Reisebranche ist wirtschaftlich stark von der Coronavirus-Krise betroffen. Der Weltverband der Fluggesellschaften (IATA) forderte zuletzt eine Einschränkung der Passagierrechte. Statt die Ticketkosten für ausgefallene Flüge rückzuerstatten, wolle man Gutscheine anbieten, so der Verband. Der ÖAMTC erteilt dieser Forderung eine klare Absage. Ein Abspeisen der Passagiere mit Gutscheinen komme nicht infrage.

„Dass die aktuelle Situation für die Airlines eine finanzielle Belastung ist, steht außer Frage. Allerdings kann es nicht sein, dass Passagiere nun mit Gutscheinen abgespeist werden, anstatt ihnen den Kaufpreis ihrer Tickets zurückzuzahlen“, stellt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner klar, nachdem über derartige Praktiken beim ungarischen Low Cost-Carrier Wizz Air berichtet worden war.

Passagiere müssen in Krise auf Rechte vertrauen können

Der ÖAMTC erteilt damit der Forderung der IATA, die Passagierrechte einzuschränken, eine klare Absage. „Das Niveau der europäischen Passagier- und Konsumentenrechte ist sehr hoch. Es ist aber wichtig, dass Reisende gerade in Krisenzeiten weiterhin auf den Schutz der Gesetze vertrauen können“, so Pronebner.

Gutscheine bei Insolvenz der Fluglinie wertlos

„Erstens muss Passagieren im Falle einer Annullierung gemäß EU-Fluggastrecht eine kostenlose Umbuchung angeboten werden. Da das in der aktuellen Situation nur eine theoretische Möglichkeit ist, muss eine Rückerstattung der Ticketkosten erfolgen. Und zweitens hat der Gutschein, der im Falle von Wizz Air auf 120 Prozent des ursprünglichen Flugpreises dotiert ist, noch einen Nachteil – es ist fraglich, ob er in wirtschaftlich ungewisser Zukunft auch eingelöst werden kann. Im Falle einer Insolvenz der Airline sind Passagiere, die ‚Flug only‘ – also den Flug nicht im Rahmen einer Pauschalreise mitgebucht haben, nämlich nicht abgesichert Der Kunde bliebe in diesem Fall auf den Kosten sitzen.“

Fluggesellschaften wollen Passagierrechte einschränken

Der Weltverband der Fluggesellschaften (IATA) hatte angesichts der Coronavirus-Pandemie eine Einschränkung der Passagierrechte gefordert. „Wir sind in einer der schlimmsten Krisen, die wir je hatten“, so IATA-Generaldirektor Alexandre de Juniac am Sitz des Verbandes in Genf.

Die üblichen Rechte auf Erstattungen bei Flugstreichungen oder Verspätungen seien für die Airlines nun problematisch. „Diese Vorschriften sind in so außergewöhnlichen Zeiten zu streng“, sagte de Juniac. „Es übersteigt völlig die Kapazität der Fluggesellschaften, diese Vorschriften einzuhalten.“

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