Amazon: 3.000 Euro bezahlt, aber keine Lieferung

Im Frühjahr vergangenen Jahres bestellte ein Steirer auf Amazon Computerteile im Wert von über 3.000 Euro. Er überwies das Geld, erhielt aber nie eine Lieferung. Amazon verweigerte die Kooperation und vertröstete den Konsumenten fast ein Jahr lang.

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1.

Jetzt auch als Podcast.

Um einen Computer zusammenzustellen, bestellte ein Steirer im März des vergangenen Jahres auf Amazon mehrere PC-Komponenten. Einen Prozessor, Arbeitsspeicher, ein Gehäuse, sowie ein Notebook, das er für seine berufliche Tätigkeit benötigte. Er bezahlte einen Gesamtpreis von 3.000 Euro, bekam die Ware aber nie geliefert.

Amazon wollte keine Verantwortung übernehmen

In der Sendungsverfolgung hieß es, eine der Lieferungen sei von einer ihm unbekannten Person übernommen worden. Die übrigen Pakete habe ihm das Speditionsunternehmen auf die Terrasse gelegt. Das kam dem Konsumenten eigenartig vor, da die Terrasse seines Hauses nur erreicht werden kann, wenn man über den Zaun klettert. Er wandte sich deshalb umgehend an Amazon.

Das Unternehmen wies jede Verantwortung von sich und empfahl dem Konsumenten, Anzeige zu erstatten. Der Steirer ging zur Polizei, zeigte den Fall an und kontaktierte den Onlinehändler im Anschluss erneut. Dort hieß es, man könne nichts tun, ohne zuvor die Ergebnisse der Ermittlungen abgewartet zu haben: „Ich bin mir schon ein bisschen blöd vorkommen, dass mir da gar keine Hilfe angeboten wurde. Ich habe mich im Recht gesehen und habe nichts Verkehrtes getan“, so der Steirer gegenüber help.ORF.at.

Pakete in einer DHL-Zustellbasis

APA/dpa/Bodo Marks

Was tun, wenn die bestellten Pakete nicht ankommen?

AK-Jurist verwundert über Amazons Reaktion

Zehn Monate nach seiner Anzeige konnte man dem Konsumenten immer noch nicht sagen, wie lange die Ermittlungen dauern würden. Das teilte er Anfang des Jahres auch Amazon mit, erneut mit der Bitte, ihm sein Geld rückzuerstatten. Diesmal erhielt er keine Antwort, weshalb er sich an die Konsumentenschutzabteilung der AK Steiermark wandte.

Eine derartige Argumentation sei ihm bis dato noch nicht untergekommen, sagt AK-Jurist Herbert Erhart, der den Fall bearbeitet. Es sei völlig unverständlich, wie man einen Konsumenten so lange hinhalten könne. Immerhin stehe das Speditionsunternehmen, das mit der Zustellung beauftragt war, Amazon gegenüber in der Pflicht. Der Konsument selbst habe einen Vertrag mit Amazon, so Erhart.

AK: Beweislast bei Onlinekäufen trägt der Händler

Die Beweislast bei Internetkäufen, die auf dem Postweg versendet werden, liege eindeutig beim Unternehmen, so Erhart. Damit trage Amazon so lange die Verantwortung für die bestellte Ware, bis sie dem Konsumenten physisch übergeben worden ist.

Die AK intervenierte bei Amazon und argumentierte, dass die Ware nie in den Besitz des Konsumenten gelangt sei. Ein Vorwurf, den Amazon niemals entkräftet habe, meint der AK-Jurist: „Auf die Frage, ob der Konsument die Ware bekommen hat oder nicht, ist Amazon mit keinem Wort eingegangen.“ Es sei ausschließlich damit argumentiert worden, dass man den Fall erst bearbeiten könne, wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen seien. Die zivilrechtlichen Ansprüche, die für den Konsumenten gelten, wenn er als Privatperson eine Ware bestellt, diese ihn aber nicht erreicht, seien von Amazon gänzlich außer Acht gelassen worden, so Erhart.

Kunde bekam letztlich sein Geld zurück

Gegenüber help.ORF.at wollte Amazon „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ keine Stellung beziehen. Nachdem das Unternehmen jedoch von der bevorstehenden Berichterstattung erfuhr, wurden dem Steirer noch am selben Tag 1.300 Euro überwiesen. Zwei Tage später folgten schließlich auch die verbleibenden 1.700 Euro.

Um sich solche monatelangen Scherereien zu ersparen, rät Konsumentenschützer Erhart dazu, im Falle eines Lieferverzuges umgehend den Vertragspartner schriftlich zu informieren. Wenn man daraufhin mit „billigen Argumenten abgespeist wird“, sollte man rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, so der AK-Jurist.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at

Mehr zum Thema: