Probleme nach dem Hundekauf: So gibt es Geld zurück

Die Freude über ein neues Haustier ist meist groß. Gelegentlich stellt sich nach dem Kauf jedoch heraus, dass der Hund krank ist oder dass ihm bestimmte Eigenschaften fehlen. Das Tier dann zurückzugeben kommt für die meisten nicht in Frage. Welche rechtlichen Möglichkeiten – vom Umtausch bis zur Preisminderung - Käufern von Haustieren zur Verfügung stehen.

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Um den Preis von 1.800 Euro kaufte eine Konsumentin einen Rassehund. Am Tag nach der Ankunft im neuen Zuhause war der Welpe plötzlich tot. Die Verkäuferin weigerte sich, das Geld zurückgeben, weil sie ja ein gesundes Tier übergeben habe. Die Hundebesitzerin wollte das nicht hinnehmen und wandte sich um Rat an help.ORF.at.

Gewährleistung gilt auch für Haustiere

„Der Kauf eines Haustieres ist ein Rechtsgeschäft“ so Rechtsanwältin Susanne Chyba. Die Juristin hat sich auf Tierrecht spezialisiert. Laut Gesetz ist der Hund als Geschäftsobjekt zwar eine „Kaufsache“, hat aber einen Sonderstatus. „Es wird zusätzlich festgeschrieben, dass die Normen für Sachen auf Tiere anzuwenden sind, sofern es keine Sondernormen gibt“, so die Juristin.

zwei junge Hunde im Körbchen

help.ORF.at/Karin Fischer

Die Anschaffung eines Hundes sollte gut vorbereitet werden

„Bei der Gewährleistung jedenfalls ist das Tier eine Sache, genauso wie der Kasten oder das Sofa.“ Ein mangelhaftes Sofa kann man zwei Jahre ab dem Kauf zurückgeben und bekommt sein Geld retour. Der Verkäufer kann es auch reparieren oder zumindest eine Preisminderung anbieten. Wenn der Mangel in den ersten sechs Monaten auftritt, dann liegt es am Verkäufer zu beweisen, dass dieser Mangel nicht schon bei der Übergabe vorhanden war. Später muss der Käufer den Mangel nachweisen.

Geld zurück für „mangelhaften“ Hund

So weit so gut - aber gilt das auch für einen Hund? Und wer bringt es schon übers Herz, sein Haustier wieder zurückzugeben, wenn sich herausstellt, dass es hinkt oder eine schwere Allergie hat? Juristisch ist das Vorgehen klar: In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Hund bei der Abgabe gesund war und, dass die Krankheit auch nicht in den Genen schlummerte. Das geschieht mit einem veterinärmedizinischen Gutachten.

Wird der Mangel bestätigt, könnte der Besitzer den Hund zurückbringen und sein Geld retour bekommen. Oder er kann verlangen, dass der kranke Hund gegen einen gesunden ausgetauscht wird. Das kommt für viele aber nicht in Frage. Bleibt als einzige Lösung die Preisminderung. „Der Wert, den der Hund mit diesem Mangel hat, ist nicht der gleiche wie der Kaufpreis. Und um diesen Betrag kann man dann den Preis mindern“, so Chyba.

Im Streitfall zu Gericht

Kann man sich mit dem Verkäufer nicht einigen, landet der Streit bei Gericht. Das sollte man sich gut überlegen, denn ohne Rechtsschutzversicherung kann es teuer werden, so Juristin Chyba. Gutachter- und Anwaltskosten könnten rasch den Wert des Tieres übersteigen. Das gelte auch für den Fall jenes Hundes, der am Tag nach der Übergabe verendet ist. Vieles deute zwar darauf hin, dass der „Mangel“ schon bei der Übergabe des Tieres vorhanden war. Die genaue Todesursache werde sich wohl nur mit einer Obduktion feststellen lassen.

Wichtig für Hundebesitzer: Bei einem Streitfall sollte der Tierarzt, der den Hund in der Tierklinik aufnimmt oder in der Praxis behandelt, darauf aufmerksam gemacht werden, alles genau zu dokumentieren. Man kann auch verlangen, dass Proben genommen und aufbewahrt werden. Diese gelten später als Beweismittel vor Gericht.

Keine Gewährleistung bei Kauf von Privaten

Damit künftige Hundebesitzer vor bösen Überraschungen gefeit sind, sollten sie sich bereits im Vorfeld gut überlegen, von wem sie das Tier kaufen. Züchter sind rechtlich gesehen Unternehmer und müssen sich an die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren halten. Nur bei älteren Hunden kann sie auf ein Jahr verkürzt werden.

Zwei konfiszierte Chihuahua-Welpen

APA/Vier Pfoten

Aus illegalem Welpenhandel sichergestellte Tiere sind oft krank

Private Verkäufer können diese Gewährleistungsfrist hingegen zur Gänze ausschließen. Sie haften dann nicht, wenn das Haustier krank wird. Aber auch manche Züchter versuchen das in ihren Verträgen. „Das ist nicht gültig“, so Susanne Chyba. Auch Tricksereien sind verboten, etwa, wenn im Kaufvertrag die Leistungsbeschreibung des Tieres so eingeschränkt wird, dass letzten Endes die Gewährleistung de facto ausgeschlossen wird.

Was im Kaufvertrag stehen sollte

Die Juristin rät zu einem schriftlichen Kaufvertrag. Er soll bestimmte Dinge enthalten: Den Namen des Verkäufers – dessen Identität lässt man sich am besten mit einem Ausweis bestätigen; den Namen des Käufers; die Identität des Tieres inklusive Microchip-Nummer und den Kaufpreis. Weiters sollten auch Ort und Zeitpunkt der Übergabe festgehalten werden.

Viele Züchter räumen sich auch ein Vorkaufsrecht ein, wenn man den Hund einmal weggeben möchte. Aus Sicht der Juristin spricht nichts dagegen: „Das zeigt eher, dass der Züchter auch bemüht ist, dass seine Tiere einen guten Platz bekommen“.

Wichtige Wesensmerkmale festschreiben

Oft wird mit bestimmten Wesensmerkmalen eines Tieres geworben. Die Hunde werden auf den diversen Webseiten als „arbeitsfreudig“, „kinderfreundlich“ und „ausgeglichen“ angepriesen. „Da sollte man darauf achten, dass Wichtiges auch im Kaufvertrag steht“, so Chyba.

Die Beschreibung auf der Webseite eines Anbieters sei nur ein Indiz, kein Vertragsinhalt. „Daher ist es dringend anzuraten, das schriftlich festzuhalten.“ Kauft man ein Tier aus dem Ausland sollte man bedenken, dass es schwierig werden könnte, Ansprüche im Ausland geltend zu machen.

Hände weg von Welpen aus illegalem Hundehandel

Wovon die Juristin dringend abrät, ist der Kauf über Onlineplattformen. In Österreich ist das ohnedies streng reglementiert. Trotzdem locken dubiose Züchter aus dem Ausland mit günstigen Welpen, sogar mit Hauszustellung. Diese Anbieter werben auch mit österreichischen Webseiten. Erst bei genauem Hinsehen erkennt man, dass die angeblichen Hundezüchter gar nicht in Österreich sitzen. Treten dann Probleme auf, können Rechtsstreitigkeiten langwierig und teuer werden – wenn man die Verkäufer überhaupt findet.

„Mein unjuristische Rat: Schauen Sie sich die Elterntiere und die Züchter an, ob sie ihnen sympathisch sind; wie der Umgang ist und, ob die Tiere verschreckt sind“, so Susanne Chyba. „Hände weg“ von Webseiten, die günstige Welpen vieler Hunderassen anbieten. Diese Tiere werden in Osteuropa unter schlimmsten Bedingungen „produziert“, kommen mit gefälschten Papieren nach Österreich und sind oft krank.

Karin Fischer, help.ORF.at

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