Wenn Mehrwertdienste die Handyrechnung belasten

Nicht selten entpuppen sich Gratisangebote im Internet als Abokostenfallen. Die teure Überraschung erreicht Konsumentinnen und Konsumenten dann auf der Handyrechnung. Es gibt aber auch Möglichkeiten, diese im Fall des Falles wieder loszuwerden.

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Fast alle Smartphone-Anwender haben heutzutage Pauschalverträge. Um einen Fixbetrag kann man telefonieren, SMS versenden und verfügt über ein mehr oder minder üppiges Datenvolumen Der Rechnungsbetrag sollte in der Regel also immer derselbe sein. Ist das nicht der Fall, kann es sein, dass man sich einen zahlungspflichtigen Mehrwertdienst eingefangen hat. Ein aktuelles Beispiel sind die Aboverträge des Spieleanbieters Gamesteka.com.

Handyspiele führen in Abofalle

Die Webseite bietet zahlreiche Spieletitel für das Smartphone an, sagt Thorsten Behrens, Leiter der Watchlist Internet. Wer die Spiele nutzen will, muss diese zunächst auf dem Handy installieren. Dazu müsse man sie natürlich zunächst kaufen, so Behrens. Einen konkreten Kostenhinweis finden die Anwenderinnen und Anwender aber nur im Kleingedruckten der Nutzungsbedingungen.

Handy und Rechnung

ORF.at/Lukas Krummholz

Unseriöse Abodienste können die Rechnung auf Dauer erheblich belasten

Auch die Zahlungsmöglichkeiten seien auf den ersten Blick kaum ersichtlich. Nur wer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genauer unter Lupe nimmt, kann bemerken, dass man einen Abovertrag abschließt, der mit 3,99 Euro wöchentlich zu Buche schlägt.

Ungültige Verträge können Handyrechnung belasten

Die Kosten werden von der Handyrechnung abgebucht. Man bezahlt also knapp 16 Euro pro Monat zusätzlich. Wer die Rechnung einfach abnickt und nicht genau prüft, müsse auf Dauer mit nicht unerheblichen Zusatzkosten rechnen, so Behrens. Die Anbieter solcher Abodienste teilen dem Mobilfunkbetreiber mit, dass sie über einen gültigen Vertrag verfügen, der Mobilfunkanbieter rechnet die entstehenden Kosten dann über die Mobilfunkrechnung ab. Erst wenn Konsumentinnen und Konsumenten die Zahlung beeinspruchen, prüfen die Telekommunikationsunternehmen, ob tatsächlich ein Vertrag vorliegt und refundieren daraufhin in der Regel bereits abgebuchten Beträge.

Im Fall von Gamesteka sind die gesetzlichen Vorgaben für den Abschluss eines Onlineabos nicht eingehalten, meint Behrens. Da über das Service nicht genau informiert werde und vor allem der Preis nur im Kleingedruckten zu finden ist, komme im konkreten Fall kein gültiger Vertrag zustande.

Mobilfunker refundieren unzulässige Zahlungen

Auf der Handyrechnung sind die Kosten meist unter dem Punkt „Mehrwert- oder Partnerdienste“ angegeben. Wer dort einen ungewollten Zahlungsposten findet, sollte sich umgehend mit dem Kundenservice seines Mobilfunkanbieters in Verbindung setzen und bereits abgebuchte Beträge zurückfordern. Die Chancen, dass die Mobilfunker bereits bezahlte Beträge zurückbuchen, seien hoch, so Behrens. Insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass kein gültiges Vertragsverhältnis besteht. Bei Problemen könne man sich an die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) wenden.

Die österreichischen Telekomunternehmen A1, T-Mobile und Drei haben in den vergangenen Jahren versucht, ungewollte Abos einzudämmen. Etwa durch eine automatische SMS, mit der die Kundinnen und Kunden aufgefordert werden, einen Kauf zu bestätigen. Die Zahlungsbedingungen seien in solchen Fällen klar ersichtlich, häufig sei auch die Eingabe eines TAN-Codes erforderlich, so die Mobilfunker auf Anfrage von help.ORF.at. Diese Maßnahmen haben letztlich auch tatsächlich dazu geführt, dass Abofallenprobleme auf der Handyrechnung rückläufig sind.

Mehrwertdienste am Smartphone sperren lassen

Die Praxis habe aber gezeigt, dass viele Konsumentinnen und Konsumenten solche SMS-Benachrichtigungen oft bedenkenlos bestätigen, so Watchlist-Internet-Chef Behrens. Auch dann, wenn wie im Fall von Gamesteka, kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist.

Um Probleme mit unerwünschten oder ungültigen Mehrwert- und Partnerdiensten zu vermeiden, sollte man diese generell sperren lassen, empfiehlt Behrens. Diese seien von Mobilfunkunternehmen grundsätzlich aktiviert. Dadurch werde ermöglicht, dass Fremdanbieter ihre Services über die Handyrechnung abrechnen lassen können. Die Funktion könne aber im Kundenportal des Anbieters deaktiviert werden. Alternativ dazu könne man sich an die Service-Hotline wenden, oder einfach zum Shop des Anbieters gehen, um die Funktion dort deaktivieren zu lassen, so Behrens.

Selbstverständlich sind nicht alle Mehrwertdienste, die man per Smartphone buchen kann, auch unseriös. Manche bieten durchaus praktische Serviceleistungen an. Der Watchlist-Internet-Chef empfiehlt dennoch, Mehrwertdienste generell zu sperren. Es gebe insgesamt nur wenige Anwendungen, für die diese Funktion tatsächlich sinnvoll sei, so Behrens. Diese Dienste, wie etwa das Parken mit Handy, ließen sich in der Regel auch auf anderem Weg begleichen. Das Parken via Handy etwa kann man alternativ via Paybox bezahlen. Im Raum Wien ist auch die Abrechnung über die Kreditkarte möglich.

Paul Urban Blaha, Help.ORF.at

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