Drohnenregistrierung wird deutlich billiger

Geschätzte 100.000 Drohnen sind in Österreich in Gebrauch. Nur ein Bruchteil der unbemannten Fluggeräte ist bisher offiziell registriert. Viele Hobbyflieger scheuen die hohen Kosten. Neue EU-Regeln sollen das ab Juli 2020 ändern.

Statt 300 bis 400 Euro alle zwei Jahre kostet die Registrierung dann nur noch einmalig 25 Euro. 10.000 Anträge für die Nutzung von Drohnen hat die nationale Luftfahrtbehörde hierzulande bisher bewilligt, das gab die Austro Control am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) bekannt. Entsprechend hoch ist vermutlich die Anzahl der Hobbyflieger, die ohne Erlaubnis mit ihren Drohnen fliegen und Fotos und Videos aufzeichnen.

Drohne - hover in front of window

Paul Urban Blaha/help.ORF.at

Meist lange vorher zu hören, dann erst zu sehen: Die Drohnen von Hobbypiloten

Einheitliche Regeln für gesamte EU

Ab Juli 2020 gilt eine neue EU-Drohnen-Verordnung in allen europäischen Mitgliedsstaaten. Die Drohnen werden dann in drei Kategorien unterteilt: „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“.

Für Privatnutzer interessant ist vor allem die erste Kategorie „Offen“. Die Mehrzahl der verkauften Drohnen fällt in diese Gerätekategorie. Diese Pizzakarton-großen Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm sind bei Hobbyfliegern sehr gefragt.

Besonderes beliebt sind Modelle des chinesischen Herstellers DJI (Modelle Spark, Air, Mavic, Phantom), wie die Zugriffszahlen der Preisvergleichsplattform Geizhals.at zeigen. „Rund 80 Prozent der in Österreich bereits bewilligten Drohnen fallen in diese erste Kategorie“, so auch Philipp Piber, Leiter des Drone Competence Center bei der Austro Control, bei der Pressekonferenz.

Piloten müssen Onlinetest absolvieren

Statt bisher das jeweilige Drohnenmodell genehmigen zu lassen, müssen sich ab dem nächsten Sommer nur noch die Drohnenpiloten registrieren. Die Registrierung soll via Onlineformular möglich sein. Im Rahmen dieser muss ein Onlinetest zum Basiswissen im Bereich Luftfahrt, Technik und Meteorologie bei der Austro Control absolviert werden. Dieser soll die Kompetenz des Piloten nachweisen.

Eine Power Point Präsentation der Austro Control zeigt einen Überblick der neuen EU-weiten Drohnenkategorien "Open", "Specific" und "Certified"

Austro Control

Nutzer erhalten dann eine eindeutige Betreibernummer, die auf sämtlichen Drohnen vermerkt werden muss. „Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen“, so Piber. Ein offizielles Nummerntaferl erhalten die Hobbyflieger allerdings nicht, sie müssen selbst dafür sorgen, dass die Betreibernummer auf ihren Drohnen notiert ist. In Zukunft soll zudem eine technische Lösung erarbeitet werden, die die Betreibernummer aus der Ferne, etwa für die Polizei, auslesbar macht, so Piber.

Einmalig 25 Euro für Registrierung

25 Euro soll die einmalige Registrierung künftig kosten, die dann unbegrenzt Gültigkeit hat. Das ist wesentlich billiger als das bisherige Prozedere der Austro Control, bei dem private Drohnenbesitzer durchschnittlich mit 300 bis 400 Euro rechnen müssen, um eine Bewilligung zu erhalten.

In Relation zu den Drohnenpreisen, die schon bei wenigen hundert Euro anfangen, sind das derzeit durchaus teure Nebenkosten. Vor allem weil die Bewilligung bei einem Erstantrag immer nur für ein Jahr gilt. Danach muss neu eingereicht und neu bezahlt werden. Eine weitere Lizenz kann dann auf zwei Jahre ausgestellt werden.

Registrierungspflicht auch für Minidrohnen mit Kamera

Auch all jene, die bereits bewilligte Drohnen fliegen, müssen ihre Fluggeräte im Juli 2020 nach den EU-Regeln neu registrieren und den Onlinetest absolvieren.

Das Mindestalter für das Fliegen bewilligungspflichtiger Drohnen liegt weiterhin bei 16 Jahren und auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist bei Drohnen über 250 Gramm weiter vorgeschrieben.

Mini-Drohne und Handydisplay

Karin Fischer / help.ORF.at

Auch Nutzer von Minidrohnen mit Kamera müssen sich ab Juli 2020 registrieren

Neu ist laut Austro Control, dass Fluggeräte mit einem Gewicht von unter 250 Gramm (so genannte Spielzeugdrohnen), sofern sie mit einer Kamera ausgestattet sind, ebenfalls offiziell registriert werden müssen. Und das ungeachtet dessen, ob die Piloten nur Livebilder während des Flugs anschauen oder diese auch aufzeichnen. Bisher mussten die Kleinstdrohnen nur registriert werden, wenn Foto- oder Videoaufnahmen auch gespeichert wurden.

Austro-Control-App „Drone Space“

Vom Traum vom Fliegen über den Wahrzeichen der Stadt müssen sich ambitionierte Hobbypiloten aber verabschieden. Ein spontaner Start vom nächstgelegenen Park – für private Drohnenfans ohne Extra-Bewilligung nicht erlaubt. Das Fliegen über Menschenansammlungen und Gebäuden ist zudem grundsätzlich verboten.

Erlaubt ist das Fliegen nur in freiem Gelände und auf Modellflugplätzen. Damit Hobbypiloten erkennen können, ob das Fliegen an einem bestimmten Ort erlaubt ist, hat die Austro Control eine App namens „Drone Space“ angekündigt. Sie zeigt an, wo die Fluggeräte erlaubterweise fliegen dürfen.

Noch keine Lösungen zur Drohnenabwehr

Das neue EU-Regelwerk ist zwar ein Anfang, aber Drohnen bleiben wohl weiterhin eine Herausforderung für die Luftfahrt. Durch die stetig steigende Zahl gibt es auch ein höheres Gefährdungspotenzial. Unfälle oder gefährliche Vorfälle gab es bisher in Österreich aber nicht.

Im Vorjahr gingen bei der Austro Control 36 Berichte ein - diese reichten vom verärgerten Nachbar, über dessen Garten eine Drohne flog bis hin zum Linienpiloten, der ein Flugobjekt gesichtet hat, so Piber. Man arbeite und evaluiere laufend im Bereich der Drohnenabwehr etwa auf Flughäfen, um Flugausfälle und ein Chaos wie etwa bei Drohnensichtungen am britischen Flughafen Gatwick zu vermeiden, doch bisher gebe es hierzulande keine konkreten Lösungen.

Beate Macura, help.ORF.at

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