Postärger: Zwei Pakete verschickt, nur eines kam an

Es kommt ständig vor, und doch ist es jedes Mal wieder ein Ärgernis, wenn bei einer Paketsendung etwas schiefgeht. Wie im Fall eines Help-Hörers: Er orderte Waren aus Indonesien, die gleichzeitig in zwei Paketen verschickt wurden – doch nur eines kam an. Das zweite wurde von der österreichischen Post nach Indonesien zurückgeschickt. Warum, weiß auch die Post nicht.

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1.

Jetzt auch als Podcast.

Insekten, die Natur und der Schutz derselben – diesen Themen hat sich ein help-Hörer seit seiner Kindheit verschrieben. Seit nunmehr fast 50 Jahren beobachtet, erforscht und sammelt er alles was kreucht und fleucht. Neben Tieren aus dem eigenen Garten umfasst seine Sammlung auch exotische Trockenpräparate aus fernen Ländern.

Ein Ausflugsschiff fährt zur Insel Samosir

APA/AFP/GOH CHAI HIN

Neben der Pflanzenwelt begeistert Indonesien auch mit seiner Fauna

Mit Aufkleber „Nicht behoben“ retour

Diese ordert er seit Jahren beim Insektenhändler seines Vertrauens – einem Australier, der, immer auf der Suche nach Insekten, die Welt bereist. Ende Jänner bestellte er bei ihm Schmetterlinge aus Indonesien, die verpackt in zwei Paketen direkt aus dem Herkunftsland versandt wurden.

Doch während das eine wie gewöhnlich gut in Österreich ankam, ging das andere Paket retour nach Indonesien. Auf dem zurückgesandten Paket prangte ein Aufkleber der österreichischen Post, darauf angekreuzt, der angebliche Retourengrund: „Nicht behoben“ (Postdeutsch für „nicht abgeholt“).

Nachforschungsauftrag nicht möglich

Anfänglich dachte der Hobby-Entomologe, das Paket sei möglicherweise vom Zoll bearbeitet und trotz gültiger Einfuhrpapiere zurückgesandt worden. Doch eine Rückfrage vom Zollamt ergab, dass die Behörde das Paket nicht kontrolliert hatte. Die Post hatte also den Rückversand veranlasst, nur warum, wusste der Österreicher nicht.

eine Mitarbeiterin sortiert im Paketzentrum des Logistikkonzerns DHL Pakete

APA/dpa/Uwe Anspach

Warum das Paket zurückgeschickt wurde, ist unklar

Als er versuchte mit der Post darüber zu korrespondieren, bekam er die Antwort, dass ein gewisser Formalismus einzuhalten sei. Der Australier (=Versender) müsse in Indonesien beim Postamt einen Nachforschungsauftrag beantragen, dann könne man der Sache nachgehen. Doch das Stellen eines Nachforschungsantrages in Indonesien war nicht mehr möglich, da der australische Insektenhändler den Inselstaat inzwischen verlassen hatte.

Empfänger klagt über „Bürokratismus pur“

Zuvor hatte er das Insektenpaket noch ein zweites Mal an seinen österreichischen Kunden geschickt – diesmal kam es ohne Zwischenfälle an sein Ziel. Knapp 500.000 Indonesische Rupiah kostete dieser erneute Versand, umgerechnet sind das 32 Euro. Extrakosten, die der Hobby-Entomologe gern von der Post erstattet hätte.

Das sei allerdings nicht möglich, so die Post, so lange kein Nachforschungsauftrag gestellt wurde. Auch die Erklärung, warum dies nicht mehr möglich sei, änderte nichts daran. „Das war Bürokratismus pur. Mein Vorschlag war, dass ich einfach einen Gutschein in der Höhe des Zweitversands bekomme“, erklärt der Help-Hörer. „Da geht es um 32 Euro, eigentlich ein Klax.“ Doch die Post blieb dabei: Ohne Nachforschungsauftrag, kein Kostenersatz.

Ohne Nachforschung, kein Kostenersatz

Help.ORF.at hat bei der heimischen Post nachgefragt. Postsprecher Michael Homola räumt den Fehler ein. Wie es genau dazu kommen konnte, sei auch für die Post nicht nachvollziehbar. Man wisse über die Sendung nur, dass sie am Flughafen gelandet sei und von dort ins Briefzentrum nach Wien transportiert wurde. Dort sei sie das letzte Mal gescannt worden. Was danach mit der Sendung passiert sei, wisse man nicht, dort verliere sich die Spur.

Auch wenn der Fehler klar bei der Post liege, eine Erstattung der Versandgebühren sei nur möglich, wenn vor Ort in Indonesien ein Nachforschungsauftrag gestellt werde. „Wenn es um Ersatzansprüche geht, kann immer nur der Versender mit dem jeweiligen Unternehmen Kontakt aufnehmen und eine Nachforschung einleiten. Ohne dieser Formalität sind uns die Hände gebunden,“ so Homola.

Kunde bleibt auf Kosten sitzen

Auch eine Kulanzlösung sei nicht möglich. „Ja, es ist eindeutig, dass der Fehler bei uns lag. Dafür kann ich mich nur entschuldigen“, so der Postsprecher. Die Regelungen, wer Anspruch auf Schadenersatz habe, seien jedoch im Weltpostverein geregelt und man könne diese auch als österreichische Post nicht einfach aushebeln.

Beate Macura, help.ORF.at

Mehr zum Thema: