Online Bezahlen mit Durchblick

Von eps-Überweisung über SEPA-Lastschrift bis Kreditkarte – beim Onlineshopping haben Konsumentinnen und Konsumenten auch beim Bezahlen die Qual der Wahl. Seit Kurzem sind mit Apple Pay und Google Pay zwei weitere Zahlungsdienstleister dazugekommen. Manche Zahlungsarten verlangen neben Geld auch einiges an Daten.

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1.

Jetzt auch als Podcast.

Verbraucher und Verbraucherinnen wählen beim Kauf im Internet die Zahlungsmethode häufig willkürlich. „Treten dann Probleme bei der Zahlung auf, wissen Konsumenten oft nicht, ob sie sich an den Händler oder doch den Zahlungsdienstleister wenden müssen“, so Karl Gladt, Projektleiter beim Internet Ombudsmann. Ungewissheit herrsche auch darüber, wie sich ein Zahlungsbetrag im Notfall zurückfordern lässt.

Die „beste“ Zahlungsmethode gibt es nicht

„Jede Zahlungsmethode hat ihre Vor- und Nachteile“, so Gladt. Ein Ranking sei daher nicht möglich. Empfehlenswert sei eine Zahlungsart, bei der Kunden die Ware oder Leistung zuerst überprüfen können, bevor sie sie bezahlen. Vorsicht sei beim Kauf auf Vorkasse mittels Banküberweisung geboten. Wird diese Zahlungsart von Händlern als einzige angeboten, dann könne es sich um unseriöse Onlineshops handeln. Grundsätzlich gilt: Sobald gebucht wurde, ist das Geld weg.

Rückbuchung nur mit Vertragskündigung

Eine Ausnahme stellt die SEPA-Lastschrift dar. Durch ein SEPA-Lastschriftmandat wird dem Händler die Ermächtigung erteilt, den Betrag vom Bankkonto einzuziehen. Bei der SEPA-Lastschrift kann man die Abbuchung innerhalb von acht Wochen „zurückholen". „Einfach den Betrag zurückbuchen lassen reicht aber nicht aus. Zusätzlich muss ich dem Händler auch den Rücktritt oder die Kündigung vom Vertrag erklären“, so Gladt. Die Rücktrittsfrist beträgt bei Onlineverträgen 14 Tage.

Auszug aus Konsumenteninformation "Sicheres Bezahlen im Internet"

Internet Ombudsmann

Zahlungsarten im Vergleich: Auszug aus „Sicheres Bezahlen im Internet“ (PDF)

Die Möglichkeit, bei einer Kreditkartenzahlung einen Geldbetrag zurückzufordern, besteht nur dann, wenn Verbraucher die Zahlung nicht autorisiert, also den Betrag nicht zur Zahlung freigegeben haben. Das Zahlungsdienstegesetz sieht vor, dass mit spätestens 14. September 2019 Kunden einen elektronischen Zahlungsvorgang mittels einer „starken Kundenauthentifizierung“ oder „2-Faktor-Authentifizierung“ freigeben müssen. Das sind beispielsweise ein Passwort und die mobile TAN oder ein Passwort und ein Fingerabdruck.

Händler wälzen Kosten auf Kunden ab

Viele Onlinehändler bieten Zahlungen mit dem schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna an. Dabei handelt es sich um einen Kauf auf Rechnung, bei dem Klarna dem Händler die Kaufpreisforderung abkauft und sie direkt bei den Kunden einfordert. Klarna ist für Konsumenten kostenlos, verlangt aber relativ hohe Gebühren von den Händlern.

„Deshalb neigen Händler dazu, die Kosten auf ihre Kunden überzuwälzen, indem sie höhere Warenpreise verlangen“, so Gladt. Außerdem sammelt Klarna Daten über das Kaufverhalten seiner Kunden. Externe Zahlungsdienstleister wie Klarna dürfen zwar nur eine Zahlung auslösen, hätten aber mit der Verfügernummer und dem Passwort die Möglichkeit, Einblick ins persönliche Onlinebankkonto zu nehmen, warnt der Internet Ombudsmann.

Je komfortabler, desto anfälliger

Mit der Kritik des Datensammelns müssen sich auch die neuen Zahlungsdienstleister Apple Pay und Google Pay konfrontieren lassen. Mittels „Near-Field-Communication“ wird hier mit dem Smartphone an einem Terminal im Geschäft bezahlt. Die Autorisierung läuft über eine Gesichtserkennung oder per Fingerabdruck.

„Bei Google ist wohl anzunehmen, dass diese Daten auf Dauer zu kommerziellen Zwecken verwertet werden, wenn auch auf anonymer Basis“, so Gladt. Google Pay ist derzeit mit keinen direkten Kosten für Kunden verbunden. Das könne sich aber ändern, sobald der Dienst weiter verbreitet ist. Die Gefahr des Missbrauchs bestehe, da sich unbefugte Personen in das Google-Konto von Nutzern einloggen können. Je komfortabler eine Zahlungsart sei, desto anfälliger sei sie auch für Missbrauch, so Gladt.

Noel Kriznik, help.ORF.at

Link:

Mehr zum Thema: