Online-Behördenwege: Vorsicht vor unseriösen Websites

Die Steuererklärung abgeben, seinen neuen Wohnsitz anmelden oder eine Strafregisterbescheinigung beantragen - über das Internet können Amtswege ohne lästige Wartezeiten einfach von zu Hause aus erledigt werden. Aber Vorsicht: Nicht jedes Angebot für Online-Behördenwege ist seriös. Wer nicht genau hinschaut, kann schnell draufzahlen

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Vor Antritt eines neuen Jobs wird oft eine Strafregisterbescheinigung verlangt. So auch im Fall eines Tirolers. Er googelte nach den Öffnungszeiten des zuständigen Polizeikommissariats und entdeckte unter den Suchmaschinenergebnissen die Website Fuehrungszeugnis.at, die mit den Worten „Führungszeugnis Innsbruck - Strafregisterauszug online“ beschrieben war.

Fake-Behördenseite liefert nur Anleitung

Der Mann war schnell vom praktischen Nutzen des Online-Behördenwegs überzeugt, wählte die Website aus, überflog die Beschreibung, klickte auf den Bestellbutton und bezahlte per Paypal die Gebühr von 20 Euro.

Statt wie erwartet das behördliche Führungszeugnis bekam der Tiroler für seine 20 Euro aber lediglich ein PDF-Dokument zugeschickt, das auf fünf Seiten erklärte, wie man einen Strafregisterauszug bei der echten Behörde beantragen kann.

Konsumenten werden in die Irre geführt

Für den Help-Rechtskonsulenten Sebastian Schuhmacher eine klare Irreführung der Konsumenten. „Wer die Website ansieht muss den Eindruck bekommen, dass man hier den Strafregisterauszug online bestellen kann und nicht nur einen Leitfaden, der keinen Wert aufweist, weil man diese Information auch auf jeder offiziellen Behördenseite abfragen kann“, so Schumacher. Hier würden Konsumenten in die Irre geführt, es handle sich um eine bewusste Kundentäuschung.

Ein Vorwurf, den der Website-Betreiber, die Yukon GmbH mit Sitz in Deutschland, von sich weist. In einer Stellungnahme an uns schreibt die Firma: „Ihre Behauptungen weisen wir strikt ab: Wir suggerieren keineswegs, einen Strafregisterbescheid über unsere Webseite ‚Fuehrungszeugnis.at‘ zu erhalten. Um eine Irreführung und Missverständnisse unserer Kunden von vornherein zu vermeiden, wird auf unseren Webseiten schon jeweils direkt im Header kurz und bündig, sowie auch mehrfach in sämtlichen Texten darunter, sehr eindeutig beschrieben, was genau der Kunde erhält. Wir verkomplizieren oder verschleiern nichts, es wird sogar mehrfach ganz explizit offen und transparent und nicht kleingedruckt im Text oder gar erst in den AGB auf das jeweilige Produkt hingewiesen.“

Raffiniert gewählte Internetadressen

Ein Eindruck, der bei den Konsumenten ganz anders ankommt, so Schumacher. „Kein Mensch erwartet, dass man hier 20 Euro für eine banale Information, die man überall kostenlos abfragen kann, zahlen muss. Selbstverständlich wird hier der Eindruck suggeriert, man könne das Behördendokument selbst bekommen“, so der Help-Rechtskonsulent.

Wie die Help-Recherchen ergaben, betreibt die Yukon GmbH gleich eine ganze Reihe von Websites, die nach dem gleichen Prinzip funktionieren: Immer werden groß die Vorteile einer Onlinebeantragung beworben, gleich daneben, ebenfalls groß, der Bestell-Button. Und immer erhält man nur einen Leitfaden.

Auch die Namen der Websites sind so gewählt, dass man den Eindruck bekommt, man erhält ein behördliches Dokument: Strafregisterauszug.at, Leumundszeugnis.at, Selbstauskunft-anfordern.com und noch einige mehr.

Geld zurückverlangen

Verbraucher, die auf diese Weise in die Irre geführt wurden, haben den Anspruch, dass das Geld, das sie hier bezahlt haben, an sie retourniert wird, so Jurist Schumacher. In einem ersten Schritt sollten sie den Betreiber auffordern das bezahlte Geld rückzuüberweisen.

In ihrer Stellungnahme versichert uns die Firma Yukon, dass Kunden im Falle einer Reklamation der bezahlte Betrag erstattet wird. Auch der Tiroler hat seine 20 Euro inzwischen zurückbekommen.

Nur offizielle „gv.at“-Behördenseiten nutzen

Um bei Amtswegen nicht unnötig zur Kasse gebeten zu werden, sollten Behördenwege nur über die offiziellen Behördenwebsites erledigt werden. Diese sind am Kürzel „gv.at“ erkennbar. Für die Onlinebeantragung wird keinerlei Aufpreis berechnet. Ganz im Gegenteil: Meist ist ein Onlineantrag sogar ein paar Euro billiger als der persönliche Gang zum Amt.

Wer den Strafregisterauszug online bestellt, bekommt diesen sofort per E-Mail oder in ein elektronisches Postfach (zb. Briefbutler, Eversand, Postserver, MeinBrief und BRZ) zugestellt. Auf Wunsch ist auch eine postalische Zusendung möglich.

Beate Macura, help.ORF.at

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