Reisegewinne werden oft zur Kostenfalle

Die vermeintlich gute Nachricht landet im Postkasten: Man hätte eine Traumreise gewonnen, auf Bildern lockt das türkise Meer und das Sternehotel. Bei solchen „Gewinnen“ fallen jedoch oft zusätzliche Gebühren an - oder man findet sich auf einer Werbereise wieder, auf der fleißig eingekauft werden soll. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) rät zu Vorsicht.

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„Herzlichen Glückwunsch, Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern!“, las ein Oberösterreicher vor kurzem auf einer Gewinnbenachrichtigung. Er war unsicher, ob das denn ein seriöses Angebot ist. Zu Recht, heißt es vom Europäische Verbraucherzentrum (EVZ), bei dem das Schreiben von der „Auf in die Ferien GmbH“ schon einschlägig bekannt ist. Die vermeintliche Traumreise kann bei solchen Angeboten zur Abzocke werden.

„Vorzugspreis“: Ein Euro statt 799 Euro

Der Anbieter „Auf in die Ferien“ lädt zur Traumreise nach Zypern, die angeblich nur einen Euro statt 799 Euro kostet. Reinhold Schranz vom EVZ verweist auf die schwammig formulierten Hinweisen zu Konditionen und mögliche Zuschläge. „Es wird bei solchen Schreiben vieles gratis versprochen, aber es liegen irgendwo versteckte Zusatzkosten. Und wenn man sich das alles zusammenrechnet, hat man eigentlich den Urlaub selbst bezahlt“, warnt der Jurist.

Reiseprospekt

Elisabeth Stecker/help.ORF.at

Zum „Vorzugspreis“ kommen Gebühren und Aufpreise

Meist hätten solche gewonnenen Reisen einen Haken und den gelte es zu finden. Zur Gewinnbenachrichtigung hat „Auf in die Ferien“ einen Prospekt beigelegt. Nimmt man ihn genau unter die Lupe, liest man etwa von einer Flughafensicherheitsgebühr. Derzeit liege sie bei 49 Euro pro Person. Auch die beworbenen Ausflüge kosten extra. Je nach Reisezeit wird außerdem ein Saisonzuschlag verrechnet. Nur im Jänner ist keiner zu zahlen, sonst liegt er zwischen 99 und 229 Euro. An der Benachrichtigung fällt dem Jurist auf, dass nicht nur mehrmals betont wird, mit wie viel Glück man gewonnen hätte, sondern auch, dass zu einer schnellen Zusage geraten wird. Sonst müssten die Plätze vergeben werden. Das wirke nicht seriös, sagt Reinhold Schranz.

Keine Teppiche andrehen lassen

Wenn man tatsächlich die Reise antritt, kann am Urlaubsziel noch die böse Überraschung kommen. „Wir sehen das immer wieder, dass die Reise dann mit lauter Verkaufsveranstaltungen durchgeplant ist“, so Reinhold Schranz. Es werden dann zum Beispiel Teppichknüpfereien, Lederwarenhersteller oder Juweliere besucht. Das Verkaufspersonal gehe meist stufenweise mit dem Preis nach unten, bis man das Gefühl habe ein Schnäppchen zu machen, beobachtet der Jurist. So würde man etwa einen Ring um 2.000 Euro erstehen, der vielleicht ein Zehntel davon wert ist.

Touristen in einem Lederwarengeschäft

Andreas Solaro / AFP

Ledertaschen, Teppiche, Ringe - das alles sollen die Urlauber kaufen

Reinhold Schranz rät, zu solchen Verkaufsveranstaltungen nicht mitzufahren. Wenn es nicht anders geht, etwa weil die Teppichknüpferei oder der Goldschmied auf der Route liegt, sollte man nichts kaufen. An den Wucherpreisen ist im Nachhinein oft nichts mehr zu ändern.

Gewinnzusagen sind verbindlich

Wer etwas gewinnt, hat eigentlich auch Anspruch darauf, betont Reinhold Schranz. Denn laut Konsumentenschutzgesetz ist eine Gewinnzusage verbindlich. Das gelte nicht nur für schriftliche Benachrichtigungen sondern auch dann, wenn die Mitteilung per Telefon erfolgt. Der Gewinn muss hinreichend bestimmt sein und in dem Fall sei das mit der Reise nach Zypern gegeben. Theoretisch könnten Konsumenten ihren Gewinn einklagen, oder auch auf einer Reise entstandene Zusatzkosten zurückfordern. In der Praxis beobachtet der Jurist, dass das häufig an den hohen Gerichtskosten scheitert. Oft bestehen unseriöse Reiseanbieter nur aus einem Postfach im Ausland und eine Klage ist nicht möglich.

Urlauber schwimmen im Meer

Eleftherios Elis / AFP

Blaues Meer und Luxushotels locken zur Teilnahme an der gewonnenen Reise

„Außerdem gilt es laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb als aggressive Geschäftspraktik, wenn eine kostenlose Reise versprochen wird, aber dann Gebühren und Zuschläge anfallen“, betont der Jurist. Das ist nicht zulässig.

An der angegebenen Adresse keine Firma

Der Wirtschaftskammer Tirol ist die „Auf in die Ferien GmbH“ mit Anschrift in Innsbruck nicht bekannt, es gibt keinen Eintrag im Firmenbuch und keine Gewerbeberechtigung. Man habe an der angegebenen Adresse weder ein Schild noch ein Büro des Unternehmens gefunden. Die Geschäftsführung sitzt laut Impressum auf der Homepage in München. Auch bei der Arbeiterkammer (AK) Tirol sind bereits mehrere Anfragen eingelangt, ob es sich denn um ein seriöses Angebot handle. Einige Konsumentinnen und Konsumenten gaben bei der AK an, dass sie sich nicht erinnern könnten, jemals bei diesem Gewinnspiel mitgemacht zu haben. Die AK Tirol rät zu Vorsicht. Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb hat bereits ein Schreiben an die „Auf in die Ferien GmbH“ gerichtet, in dem dazu aufgefordert wird die unzulässige Gewerbeausübung und die irreführenden Angaben zu unterlassen.

Renommierte Unternehmen, wie etwa bekannte Fluglinien, würden auch immer wieder etwas verlosen, so Reinhold Schranz vom EVZ. Dann könne man eher von seriösen Reiseangeboten ausgehen, aber auch hier gilt es genau nachzulesen. Auf der Gewinnbenachrichtigung von „Auf in die Ferien“ werden bekannte Touristikkonzerne als Vertriebspartner angeführt. Teils allerdings mit veralteten Logos. Darunter TUI, Magic Life, ITS Billa Reisen, AIDA und Dertour. Diese wissen aber nichts von der Kooperation, wie sich auf Nachfrage von help.ORF.at herausgestellt hat. Die „Auf in die Ferien GmbH“ hat nicht auf die Anfrage zu dem Gewinnspiel reagiert. Jurist Reinhold Schranz rät unbedingt davon ab, an dieser Art von Gewinnspielen oder gar an der vermeintlich gewonnenen Reise teilzunehmen.

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