Wer Stromnetz intensiv nutzt, soll mehr bezahlen
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Insgesamt 2,3 Milliarden Euro an Grundgebühren zahlen die österreichischen Haushalte jedes Jahr dafür, dass der Strom ins Haus kommt - Netzentgelt nennt man diese Grundgebühr, die die Netzbetreiber für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Stromnetzes einheben. Das Netzentgelt macht etwa ein Drittel der Stromrechnung aus.
In Österreich hat die Regulierungsbehörde E-Control nun Vorschläge zur Neugestaltung der Strom-Netzentgelte präsentiert. Die Abrechnung soll in Zukunft „leistungsbezogen“ erfolgen.

E-Control
Die Netztarife werden nicht von den Unternehmen, sondern von der E-Control festgesetzt
Damit will man der sich ändernden Stromwelt - von mehr grüner Energie bis Elektromobilität - Rechnung tragen. Eine Grundlage für leistungsbezogene Netztarife sind digitale Stromzähler („Smart Meter“).
Normale Hauhaltsanwendungen wie Kochen, Wäsche waschen und Staubsaugen könne man weiterhin ohne Komfortverlust, so E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch. Das erhöhe die Netzkosten nicht.
Teurer wird es bei Überschreitung von vier Kilowatt
Teurer werde es vor allem für jene, die bei relativ geringem Verbrauch das Netz stark belasten, also große Leistungsspitzen verursachen - etwa durch eine Sauna, eine Klimaanlage, eine Wärmepumpe, eine Poolheizung oder das Schnellladen eines Elektroautos.
„Ein normaler Haushaltsanschluss hat eine Leistung von vier Kilowatt und erst wenn diese überschritten werden, zahlt man mehr“, so Urbantschitsch.

APA/Wiener Netze/Manfred Tucherl
Kunden haben die Wahl, ob und in welchem Ausmaß sie die neuen Funktionen der Smart Meter nutzen wollen
Neue Tarife, sobald Smart Meter montiert sind
Technisch wird die neue Abrechnung erst mit den neuen digitalen Stromzählern möglich. Sie registrieren im 15-Minuten-Takt den Stromverbrauch und somit auch eventuelle Leistungsspitzen.
Maßgeblich für die künftige monatliche Berechnung es Netzentgeltes wird der höchste monatliche Viertelstundenwert sein, so Urbantschitsch.
Keine Viertelstundenwerte bei Opt-out
Noch aber gibt es rechtliche Hürden. Nur jene Kunden, die die Opt-in-Variante gewählt haben, übertragen derzeit Viertelstundewerte an den Netzbetreiber. Kunden, die die Nicht-Mitmach-Variante, die so genannten Opt-Out-Option oder auch die tagesaktuelle Standardvariante beim Smart Meter gewählt haben, können nach derzeitiger Gesetzeslage nicht auf das neue Tarifsystem umgestellt werden, da sie gar keine Viertelstundenwerte an den Netzbetreiber senden.
Mit einer Gesetzesänderung soll sich das ändern. Die E-Control schlägt vor, das Auslesen des höchsten Viertelstundenwerts ein Mal im Monat zu erlauben. Datenschutzrechtliche Probleme sieht der E-Control-Vorstand nicht. Aus einem Viertelstundenwert im Monat könnten die Netzbetreiber keine Rückschlüsse auf die persönlichen Lebensumstände der Kunden schließen, so Urbantschitsch.
Mehrkosten für Vielnutzer bei 50 Euro im Jahr
Eingeführt werden soll die neue leistungsbezogenen Abrechnung in zwei bis drei Jahren, wenn die meisten Haushalte über auf einen digitalen Stromzähler verfügen. Bisher wurde eine Million der digitalen Messgeräte installiert.
Sorgen um höhere Stromrechnungen muss sich die Mehrheit der Österreicher nicht machen, so Urbantschitsch. Berechnungen der E-Control hätten ergeben, dass jene, die eine höhere Leistung beziehen, zwischen 30 und 50 Euro pro Jahr mehr bezahlen werden. Kleinverbraucher hingegen würde von der Abrechnung profitieren und weniger bezahlen.
Beate Macura, help.ORF.at
Publiziert am 09.03.2019