Check-in-Gebühr von Laudamotion unzulässig
Bei einigen Tarifen der Fluglinie Laudamotion, beispielsweise dem Standardtarif, ist ein kostenloser Check-in am Flughafen nicht im Preis enthalten. Zwar ist der Online-Check-in zwischen zwei Tagen und zwei Stunden vor jedem Flug kostenlos möglich, für den Flughafen-Check-in jedoch müssen Kunden eine Gebühr in Höhe von 55 Euro entrichten.
APA/Helmut Fohringer
Check-in-Gebühr kostet mehr als Flug
Die Höhe des Tarifs für den Flughafen-Check-in wird während des gesamten Buchungsvorgangs nicht automatisch angezeigt. Kunden müssen vielmehr durch aktives Anklicken der Tarifinformation die Höhe der Gebühr selbständig erfragen. Versäumen Kunden das Zeitfenster für den Online-Check-in oder mangelt es ihnen an den technischen Voraussetzungen, dieses Zeitfenster zu nutzen, sind sie gezwungen, den Flughafen‑Check‑in in Anspruch zu nehmen, wenn sie ihren Flug antreten wollen.
Das Landesgericht Korneuburg beurteilte diese Kosten als ungewöhnlich und für den Kunden überraschend. Konsumentinnen und Konsumenten müssten nicht davon ausgehen, dass eine Gebühr in dieser Höhe zu erwarten sei. Vielmehr werde hier eine Gebühr für eine Nebenleistung verrechnet, die auf einfache und schnelle Weise erbracht werden könne.
„Das Landesgericht Korneuburg spricht von einer Gebühr in exorbitanter Höhe“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. Für die Kunden sei eine solche Gebühr nicht nur überraschend, sondern es sei für sie auch schwer nachvollziehbar, dass sie für den Check-in am Flughafen unter Umständen mehr zahlen müssen, als der Flug einer Billigfluglinie selbst koste. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Publiziert am 27.02.2019