Was hinter „Clean Cosmetics“ steckt

Kosmetikprodukte werden heute mit allerlei Labels ausgestattet, von „natürlich“ bis „vegan“. Seit neuestem werden Kosmetika auch als „sauber“ beworben: „Clean Cosmetics“ verzichten auf alle möglichen Inhaltstoffe - ein offizielles Gütesiegel ist das aber nicht.

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Wenn Geschäfte oder Onlineshops „saubere“ Kosmetikprodukte anbieten, erstellen sie die Listen der unerwünschten Inhaltsstoffe in Eigenregie. Gesetzliche Rahmenbedingungen oder ein offizielles Gütesiegel gibt es für „Clean Cosmetics“ nicht. Produkte, die diesen selbst gewählten Vorgaben entsprechen, bekommen dann ein eigenes Label oder werden auf einem prominenten Aufsteller platziert. Für die Kundinnen und Kunden könne das aber mitunter verwirrend sein, sagt Birgit Schiller, Projektleiterin im Bereich Kosmetik beim Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Transparenz eigentlich wünschenswert

Mitunter würden die Konsumentinnen und Konsumenten von solchen Listen allerdings verunsichert, meint Schiller. Denn mitunter findet man dort Inhaltsstoffe, die in der Europäischen Union längst verboten sind. „Auf solchen Listen stehen auch Stoffe, die gar nicht mehr verwendet werden oder auch gar nicht schädlich sind“, so die Konsumentenschützerin. Und das könne verwirren.

Mehr Transparenz in der Kosmetikbranche wäre eigentlich wünschenswert, betont Schiller. Doch Labels wie „clean“ oder „sauber“ seien meist einfach nur Werbemaßnahmen. Denn die zugrundeliegenden Standards seien in Ländern wie Österreich zum Teil sinnlos. „Oft werben Produkte aus den USA damit, einen bestimmten Stoff nicht zu enthalten, etwa Triclosan“, ergänzt Schiller. Triclosan ist ein Konservierungsstoff, der in der EU verboten ist, in den USA aber noch eingesetzt wird.

Trotz Verbot auf der Liste

Triclosan steht beispielsweise auf der „Clean List“ eines deutschen Onlinekosmetikshops, der sich auf Nischenmarken aus aller Welt spezialisiert hat. Produkte, die Triclosan enthalten, dürfte das Unternehmen in Deutschland und Österreich aber gar nicht vertreiben.

Dort findet sich unter dem Punkt „tierische Nebenprodukte“ auch Tiermoschus - ein Duftstoff, der hierzulande schon lange verboten ist. Und, auch das kritisiert Schiller, auf dieser „Clean List“ würden ohnehin verbotene Stoffe, tatsächliche bedenkliche Stoffe und eigentlich unbedenkliche Stoffe zusammengewürfelt.

Geschmacksache, aber unbedenklich

Zu den unbedenklichen Stoffen zählt die Konsumentenschützerin auch Silikone. Die würden die Hautoberfläche und Haare weich machen, weil sich ein dünner Kunststofffilm darauf legt. Das sei zwar keine echte Pflege, bedenklich sei das allerdings auch nicht. „Das ist einfach nur eine Entscheidung, die jeder selbst treffen muss“, meint Schiller.

In die Irre führen auch Behauptungen, wie „nicht an Tieren“ getestet. Dabei handelt es sich um reine Werbung, denn Tierversuche mit Kosmetika sind in der Europäischen Union verboten. Aussagekräftig ist dagegen das Label „cruelty free“, denn das bedeutet, dass auch alle Bestandteile des Produktes nicht an Tieren getestet wurden. Gleiches gilt für das Label „vegan“. Wer auf tierische Inhaltsstoffe verzichten möchte, ist damit informiert. „Mit dem Label ‚vegan‘ ist den Konsumentinnen und Konsumenten wirklich geholfen, die bewusst eine Entscheidung treffen wollen“, so Schiller.

Marlene Nowotny, help.orf.at

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