Streik: Welche Ansprüche Bahnkunden haben

Der Bahnstreik am Montag bringt für viele Passagierinnen und Passagiere Zugsausfälle und Verspätungen. Gestrandete Fahrgäste haben Anspruch darauf, den Ticketpreis zurückzuerhalten und für den Zugsausfall entschädigt zu werden.

Seit 12.00 Uhr steht der Zugsverkehr in ganz Österreich still. Züge, die aus Nachbarländern kommen oder in solche unterwegs sind, werden nicht mehr übernommen bzw. übergeben. Somit gibt es im Zeitraum des angekündigten Streiks keinen grenzüberschreitenden Bahnverkehr.

Geld für Ticket muss erstattet werden

Doch die Fahrgäste müssen das nicht einfach hinnehmen: Ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten können Zugspassagiere von der Reise zurücktreten und ihr Geld zurückverlangen. Wird die Fahrt aufgrund der Verspätung sinnlos, muss die Bahn den gesamten Fahrpreis ersetzen. Kundinnen und Kunden können alternativ auch gratis zum Abfahrtsort zurückfahren. Man kann die Bahnreise aber auf einen späteren Zeitpunkt verlegen, den man selbst wählen kann. „Zusätzliche Kosten dürfen den Bahnkunden dafür nicht entstehen“, so Juristin Maria Ecker vom Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Ähnlich wie bei Flugreisen muss die Bahn gestrandete Passagiere versorgen. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten sind dem Fahrgast Erfrischungen und Mahlzeiten anzubieten, sofern das an Ort und Stelle möglich ist. Auch die Übernachtung in einem Hotel müsste bezahlt werden, wenn eine Weiterfahrt nicht möglich ist.

Bahnkunden haben Anspruch auf Ausgleichszahlung

Zusätzlich zur Erstattung der Ticketkosten und Verpflegung haben Reisende auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Laut VKI entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2013, dass dieser Anspruch für Bahnreisende auch bei höherer Gewalt wie einem Streik besteht.

Ist ein Zug mehr als 60 Minuten verspätet, beträgt die Ausgleichszahlung 25 Prozent des Ticketpreises. Aber einer Verspätung von mehr als 120 Minuten stehen 50 Prozent des Ticketpreises als Ausgleichszahlung zu. Für Fahrkarten, die weniger als vier Euro kosten, gilt das nicht.

In Wien werden wegen des Streiks Tickets der ÖBB von den Wiener Linien anerkannt, ÖBB-Passagiere könne also gratis auf die Wiener öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen. In Vorarlberg wird der gesamte Personennahverkehr mit 30 Bussen im Schienenersatzverkehr geführt. Von Linz und Graz werden Flughafenbusse für Reisende mit Flugticket zur Verfügung gestellt. Neben den nicht betroffenen Vienna Airport Lines werden auch in Wien Busse als Schienenersatzverkehr für die Anbindung zum Flughafen Wien bereitgestellt.

Links: