EU-Gericht kippt Energielabels von Staubsaugern
Der Streit beschäftigt die Gerichte schon seit Jahren. Im November 2015 wies das EU-Gericht die Klage von Dyson, der Staubsauger ohne Staubbeutel herstellt, gegen die strittige Verordnung bereits ab. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob das Urteil im Mai 2017 teilweise auf und verwies den Fall zurück an das EU-Gericht, das nun erneut entscheiden musste.
Regelung zum Testverfahren ist nichtig
Tests mit leerem Behälter kämen den tatsächlichen Bedingungen während des Gebrauchs nicht so nah wie möglich, hieß es nun in der Urteilsbegründung. Die EU-Kommission, die die Verordnung 2014 erlassen hatte, hat nun rund zwei Monate Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Andernfalls verlieren die derzeitigen Energielabel ihre Gültigkeit und die Brüsseler Behörde müsste eine neue Verordnung vorlegen, die im Einklang mit der EU-Richtlinie über die Kennzeichnung des Energieverbrauchs steht.
Dyson hatte in seiner Klage auf Untersuchungen verwiesen, wonach der Stromverbrauch mancher Staubsauger steigt, je voller der Beutel wird. Das Energielabel verdeutlicht diese Tatsache Dyson zufolge nicht, und Verbraucher würden so in die Irre geführt. Verbraucherschützer sehen das EU-Label generell kritisch, weil es praxisfern sei.
Publiziert am 08.11.2018