Keine Garantie nach Thermentausch

Auf unseriöse Installateurbetriebe stößt man im Internet schnell. Nachdem ein Wiener an eine solche Firma geriet, funktionierte zwar die getauschte Therme, doch es gab andere Probleme. Es erfolgte weder eine Meldung an Wien Energie, noch hielt die vertraglich zugesicherte Garantie.

Der Wiener suchte im April 2018 einen Installateur-Betrieb, um seine Therme tauschen zu lassen. Der Konsument erkundigte sich bei Bekannten nach einem Installateur-Betrieb, zur selben Zeit meldete sich die Firma S.N.T. Installationen bei ihm. Das Gerät wurde installiert und dem Wiener in der Rechnung eine Garantie zugesichert.

Keine Meldung beim Energiebetreiber

In der anschließend ausgestellten Rechnung wurde dem Konsumenten drei Jahre Garantie bei Junkers, dem Hersteller der Therme, und weitere drei Jahre Garantie bei S.N.T. Installation zugesichert, vorausgesetzt die Wartung würde bei der Firma S.N.T. erfolgen.

Auch die Meldung bei den Wiener Netzen wurde dem Konsumenten zugesagt. Diese verpflichtende Meldung ist allerdings nie erfolgt. Der Wiener wandte sich daraufhin an seinen Rauchfangkehrer und die Innung Wien, welche ihm Auskunft gaben, dass das Unternehmen S.N.T. Installation nicht existiere.

Ab diesem Zeitpunkt war der Installateur samt Unternehmen nicht mehr für den Konsumenten erreichbar. Für die Meldung bei dem Energiebetreiber beauftragte der Konsument einen weiteren Installateur, ob jemand für die zugesicherte Garantie aufkommen würde, war ungewiss.

Keine Garantie

Der Konsument müsste hier eine Garantieerklärung mitbekommen haben, wofür das Unternehmen meist über die Gewährleistung hinaus für Mängel und Beschädigungen übernimmt, so Maria Ecker, Juristin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Falls diese Garantieerklärung der neuen Therme nicht beigelegt war, könne diese auch beim Hersteller des Geräts nachgefordert werden. Voraussetzung für die gesetzlich zugesicherte Gewährleistung ist die Greifbarkeit des Händlers, in diesem Fall des Installationsunternehmens, das die Therme verkauft hat. Das war hier nicht gegeben. VKI-Juristin Ecker rät dem Wiener sich an die Firma Junkers, den Hersteller der Therme, zu wenden, um wenigstens die Hersteller-Garantie in Anspruch zu nehmen.

„Der Unternehmer schreibt hier unter dem Punkt Garantie‚ ’drei Jahre bei Junkers und drei Jahre bei uns, wenn das Service bei uns durchgeführt wird‘. Hier muss man sich schon die Frage stellen, was bedeutet das. Das ist so unbestimmt, dass das nicht als eine seriöse Garantie erkannt werden kann. Hier ist nicht definiert welche Fälle garantiert werden und wie oft ich ein Service bei diesem Unternehmen machen müsste.“, so die Expertin Ecker.

Thermenaustausch: Aufgabe des Vermieters

Wenn es sich nicht um eine Eigentumswohnung handelt, rät die Expertin sich zunächst mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Dieser für die Installation eines neuen Geräts zuständig. Wenn ein Gasgerät getauscht werden muss, braucht es zunächst einen Vorbefund vom Rauchfangkehrer, so Robert Breitschopf, Innungsmeister der Wiener Installateure.

Auf Basis des Vorbefunds führte der Installateur anschließend seine Arbeit durch, der Kunde hat danach zehn Tage Zeit, um den Endbefund vom Rauchfangkehrer zu erwirken. Dieser Endbefund wird anschließend an den Installateur und die Wiener Netze geschickt. Mit diesem Prozedere soll das Risiko, dass etwas passiert ausgeschlossen werden, so der Innungsmeister.

Es komme immer wieder vor, dass Gesellen ohne eigene Konzession für einen Betrieb Montagen vornehmen, so Robert Breitschopf von der Innung Wien. Entscheidend sei, dass der Betrieb eine aufrechte Gewerbeberechtigung habe. Dass im Fall von Herrn Schreiber keine Meldung an den Energiebetreiber erfolgt ist, sei inakzeptabel.

Vorsicht bei der Websuche nach Installateuren

Suchmaschinen reihen die Websites unseriöser Anbieter häufig weit vorne. Prinzipiell rät Ecker vom VKI sich im Bekanntenkreis nach zuverlässigen Installateuren zu erkundigen. Die Preise des Unternehmens können als Indikator für dessen Seriosität angesehen werden. „Wenn eine Arbeitsstunde nur 20 Euro kostet, kann nicht von einem seriösen Betrieb ausgegangen werden“, so die Juristin.

Häufig verwenden unseriöse Betriebe im Internet Domains die den offiziellen Domains der Innung täuschend ähnlich sehen. Die VKI-Juristin rät, sich im Vorhinein bei dem Installateur-Betrieb nach den Gesamtkosten und der Garantie und deren Bedingungen zu erkundigen. Sie rät davon ab, unter Zeitdruck Entscheidungen zu treffen, auch die Aufforderung zur sofortigen Barzahlung vor Ort erregt zu Recht Skepsis.

Franziska Schwarz, help.ORF.at

Mehr zum Thema: