D: VW muss Dieselauto gegen Neuwagen tauschen

Im Dieselskandal hat Volkswagen einen Rechtsstreit verloren. Das Hamburger Landgericht entschied, dass ein VW-Händler einen Dieselwagen wegen manipulierter Abgaswerte zurückzunehmen und gegen einen Neuwagen tauschen muss. Der Anwalt des Dieselfahrers sprach von einem „bahnbrechenden Urteil“.

Der Richter befand, dass es unerheblich sei, ob bei dem Gebrauchtwagen bereits eine neue Software aufgespielt sei. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Nachbesserung durch das Softwareupdate für Kläger unzumutbar sei. Damit unterscheidet sich das Gerichtsurteil, das noch nicht rechtskräftig ist, von anderen.

Gericht: Software-Update unerheblich

„Wenn man das Urteil zu Ende denkt, sagt das Gericht, Volkswagen hat noch nicht einmal die Möglichkeit, die Mängel zu beheben“, so Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, der den Besitzer eines 2015 gekauften VW Tiguan vertrat. Das Gericht nehme Volkswagen jegliche Möglichkeit, Fahrzeuge mit manipulierter Software in der bisherigen Form nachzubessern.

Ob das Urteil Folgen für den millionenfachen Rückruf von manipulierten Dieselautos durch VW hat, bleibe abzuwarten. In Deutschland klagten tausende Besitzer manipulierter Dieselautos. Viele Verfahren wurden von Gerichten abgewiesen. In Fällen, in denen Urteile gegen VW fielen, legte der Autobauer Berufung ein.

Tausch gegen neuen VW-Tiguan

Anwalt Wietbrok sagte, einige Gerichte hätten Klägern bereits ein Anspruch auf einen Neuwagen zugesprochen. Bei keinem der Fahrzeuge sei jedoch ein Software-Update aufgespielt gewesen. Volkswagen argumentiert damit, dass die Manipulation durch die neue Software beseitigt wird und beruft sich auf die Zulassung durch das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt.

In der Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg hieß es dagegen: „Der Durchschnittskäufer kann bei einem Autokauf erwarten, dass das von ihm erworbene Fahrzeug die Abgaswerte einhält, und zwar nicht nur durch eine beigefügte Software für den Prüfstand.“ Bemerkenswert an der Argumentation ist zudem, dass kein Nutzungsabschlag für den gebrauchten Wagen angerechnet wird, sondern das Gericht den beklagten VW-Händler verpflichtet, das Fahrzeug in einen Neuwagen zu tauschen, einen Tiguan der neuen Generation.

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